Am 2011-04-26 12:24 schrieb Simon Poole:
> path hat (IMHO natürlich) schon die Aussage nur für 1-spurige
> Fahrzeuge oder sonstige schmale Transportmittel (Pferd etc) geeignet
> zu sein und natürlich zu Fuss.

Es ist ein "oder zu Fuss". Auf einem reinen Reit- oder Radweg haben
Fußgänger nichts zu suchen. Daher kann keiner der beteiligten
Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass er einen "path" benutzen darf.

Gleichzeitig ist ein getrennter Rad- und Fußweg (z241) oft so breit,
dass ihn ein Rettungswagen oder ein Feuerwehrfahrzeug benutzen *kann*
(und manchmal auch benutzen muss) und damit wäre es z.B. für eine
Rettungswege-Karte erstrebenswert, diesen Weg als grundsätzlich
befahrbar zu kartieren. Die Aussage, dass der Weg "nur für 1-spurige
Fahrzeuge [...] geeignet" ist, ist also auch nicht wirklich richtig.
Nur dass er primär für einspurige Fahrzeuge geplant und (wenn
überhaupt) gewidmet ist.

Es braucht in jedem Fall unbedingt Zusatz-Tags um eine
verwertbare Aussage zu treffen.

Gruß, Bernd

-- 
Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.

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