Am 2011-04-26 12:24 schrieb Simon Poole: > path hat (IMHO natürlich) schon die Aussage nur für 1-spurige > Fahrzeuge oder sonstige schmale Transportmittel (Pferd etc) geeignet > zu sein und natürlich zu Fuss.
Es ist ein "oder zu Fuss". Auf einem reinen Reit- oder Radweg haben Fußgänger nichts zu suchen. Daher kann keiner der beteiligten Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass er einen "path" benutzen darf. Gleichzeitig ist ein getrennter Rad- und Fußweg (z241) oft so breit, dass ihn ein Rettungswagen oder ein Feuerwehrfahrzeug benutzen *kann* (und manchmal auch benutzen muss) und damit wäre es z.B. für eine Rettungswege-Karte erstrebenswert, diesen Weg als grundsätzlich befahrbar zu kartieren. Die Aussage, dass der Weg "nur für 1-spurige Fahrzeuge [...] geeignet" ist, ist also auch nicht wirklich richtig. Nur dass er primär für einspurige Fahrzeuge geplant und (wenn überhaupt) gewidmet ist. Es braucht in jedem Fall unbedingt Zusatz-Tags um eine verwertbare Aussage zu treffen. Gruß, Bernd -- Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.
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