Am 29.04.2011 12:32, schrieb Ulf Lamping:
P.S: Mal davon abgesehen, daß eine *verbindliche* Antwort in
rechtlichen Fragen (aka "Rechtssicherheit") letztlich nur ein Richter
geben kann, alles andere ist bestenfalls eine Vermutung. Das diese
Aussagen von dir und anderen häufiger wiederholt werden macht sie auch
nicht richtiger.
Die OSMF kann durchaus eine verbindliche Interpretation der
Lizenzbedingungen einem Dritten abgeben.
Ein Richter würde höchstens ins Spiel kommen, wenn ein Mapper finden
würde diese Interpretation wäre ein Bruch des Vertrages mit ihm, und
klagen. Dieses Recht wird dem Mapper auch nirgends genommen.
Ganz bestimmte, eher unwahrscheinliche Kombinationen, mal weggelassen
(die alle vermutlich strafrechtlich relevant wären), würde dies aber den
Dritten nicht betreffen.
Ich denke, dass ist schon wesentlich besser als die aktuelle Situation
wo gar niemand eine offizielle Interpretation machen kann.
Simon
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