Am 29.04.2011 12:32, schrieb Ulf Lamping:

P.S: Mal davon abgesehen, daß eine *verbindliche* Antwort in rechtlichen Fragen (aka "Rechtssicherheit") letztlich nur ein Richter geben kann, alles andere ist bestenfalls eine Vermutung. Das diese Aussagen von dir und anderen häufiger wiederholt werden macht sie auch nicht richtiger.

Die OSMF kann durchaus eine verbindliche Interpretation der Lizenzbedingungen einem Dritten abgeben.

Ein Richter würde höchstens ins Spiel kommen, wenn ein Mapper finden würde diese Interpretation wäre ein Bruch des Vertrages mit ihm, und klagen. Dieses Recht wird dem Mapper auch nirgends genommen.

Ganz bestimmte, eher unwahrscheinliche Kombinationen, mal weggelassen (die alle vermutlich strafrechtlich relevant wären), würde dies aber den Dritten nicht betreffen.

Ich denke, dass ist schon wesentlich besser als die aktuelle Situation wo gar niemand eine offizielle Interpretation machen kann.

Simon


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