Am 26.11.2011 13:35, schrieb Tobias Knerr:
Es ging um die Behauptung, einen Rechtsanspruch zu haben, der (womöglich) gar nicht besteht. Im vorliegenden Fall: Zu behaupten, dass man als Urheber seine Erlaubnis geben muss, damit Screenshots in der Berichterstattung verwendet werden dürfen, und dafür ggf. Bedingungen diktieren kann. Ich bezweifle, und aus Frederiks Mail lese ich dasselbe heraus, dass ein Urheber dieses Recht hat.
Ich suche den Ursprung dieser Behauptung. Wer schrub das wo?

Sicher bin ich mir nicht, aber im Zweifel würde ich lieber auf das Schreiben von Beschwerden verzichten.

Das ist immer auch eine Sache des Fingerspitzengefühls. Ehe man einen Shitstorm lostritt, sollte man scharf nachdenken. Bei eindeutigen URV, durch die ein konkreter Schaden entsteht, sollte man aber auch nicht den Schwanz einkneifen. Auch nicht bei ideellen Schäden, wenn beispielsweise jemand mit deiner Arbeit Werbung für ein ganz anderes Produkt macht.

Bist du dir denn umgekehrt wirklich sicher, dass Microsoft das Recht hätte, einen Zeitungsartikel "So sieht der neue Windows 8 Desktop aus!" mit entsprechenden Bildern zu verbieten?
Sie werden sich hüten, denn die Berichterstattung ist in die Werbung fest eingeplant. Aber: Wann hast du zuletzt eine ALDI-Werbung gesehen, bei denen auf den PC-TFTs ein Microsoft-Screen zu erkennen gewesen wäre?

Rainer


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