Am 26.11.2011 13:06, schrieb Rainer Knaepper:
> Am 26.11.2011 11:09, schrieb Frederik Ramm:
>> Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
>> ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
>> Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration. Man darf es
>> nicht uebertreiben mit der Urheberrechtskeule - Urheberrecht zu
>> behaupten, wo keines ist, oder wo man sich nicht wenigstens
>> eingiermassen sicher ist, ist eine ganz doofe Tour, die sonst nur von
>> Plattenfirmen und Scientology gefahren wird ;)
[...]
> Eine Gleichsetzung mit
> Abmahnfallenstellern halte ich für eine Unverschämtheit.

In dem Vergleich ging es nicht um Abmahnfallen. Es ging um die
Behauptung, einen Rechtsanspruch zu haben, der (womöglich) gar nicht
besteht.

Im vorliegenden Fall: Zu behaupten, dass man als Urheber seine
Erlaubnis geben muss, damit Screenshots in der Berichterstattung
verwendet werden dürfen, und dafür ggf. Bedingungen diktieren kann.

Ich bezweifle, und aus Frederiks Mail lese ich dasselbe heraus, dass ein
Urheber dieses Recht hat. Sicher bin ich mir nicht, aber im Zweifel
würde ich lieber auf das Schreiben von Beschwerden verzichten.

Bist du dir denn umgekehrt wirklich sicher, dass Microsoft das Recht
hätte, einen Zeitungsartikel "So sieht der neue Windows 8 Desktop aus!"
mit entsprechenden Bildern zu verbieten?

Gruß,
Tobias

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