Am 14.12.2011 11:43, schrieb Chris66:
Ich muss grad grinsen. Ob das wirklich ein "Werk" im juristischen Sinne
darstellt wenn jemand zu einem Way ein "oneyway=yes" hinzufügt !?

Aber gut, die Telekom durfte das magenta-T auch als Ihr Eigentum
schützen lassen.
;-)


Der Scherz ist mir schon klar, aber nur so das keine Missverständnisse aufkommen: Markenrecht (magenta-T) und Urheberrecht sind 2 verschiedene paar Schuhe. Und
auch die Voraussetzungen für den Schutz sind ganz anders gelagert.

Simon




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