On Mon, Feb 06, 2012 at 01:20:58PM +0100, Martin Koppenhoefer wrote:
> Was militärische Schutzgebiete angeht, dürfte die Lage praktisch
> überall auf der Welt so sein, dass man die nicht abbilden darf,

Dazu sagt das dt. Strafgesetzbuch:
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder 
einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder 
eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und 
dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die 
Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren 
oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder 
Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine 
solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen 
gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik 
Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe 
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 
mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen 
anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber 
vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei 
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn 
der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.

Das ist ne ziemlich hohe Hürde, die das Gesetz hier anlegt. Da muss schon eine
Gefahr für "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft
der Truppe" bewiesen werden, die durch diese Abbildung hervorgerufen wird,
bevor das strafbar sein kann. Ich hatte schon vor ner Weile mal die
Gesetzeskommentare daraufhin durchgeschaut und die meinten das auch, dass da
schon eine konkrete Gefahr sein muss. Also dieser Paragraf rechtfertigt die
Verpixelung m.E. nicht. Ganz abgesehen davon, dass bei der Verpixelung ja auch
offenbar einige *ehemalige* Militärflächen mit erfasst wurden.

Jochen
-- 
Jochen Topf  [email protected]  http://www.remote.org/jochen/  +49-721-388298


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