Am 06.02.2012 15:11, schrieb Jochen Topf:
>  >  Dazu sagt das dt. Strafgesetzbuch:
>  >  § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
>  >  (1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage 
oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine 
solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch 
wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der 
Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft.
ehrlich?
dann müssten aber einige Lander Freiheitsberaubt werden, schließlich stellen die Luftbilder ins Netzt wo Kasernen zu sehen sin, wo deutlich!!! Panzer und andere Militärfahrzege zu sehen sind.

Also Bing ist eine amerikanische Firma.
Die Bilder sind russisch



Die können natürlichen machen, was sie
wollen. Aber es stellt sich hier schon die Frage, wer in Deutschland aufgrund
welcher Rechtsgrundlage Bing zum verpixeln der Bilder aufgefordert hat. Bing
geht halt den Weg des geringsten Widerstandes.
 Google nicht! Gleiches Bildmaterial


Grüße aus der Eifel
Steffen

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