Moin!

Am 11.04.2012 09:55, schrieb Falk Zscheile:
Am 11. April 2012 03:42 schrieb Robert Kaiser<[email protected]>:
Wenn es ein Name ist, der Teil der Adresse ist und auf Poststücken verwendet
wird, um das Zustellziel anzugeben, dann addr:housename. Einzig und alleine
dafür ist dieses Tag gedacht.

Diese Meinung würde in Deutschland bedeuten, dass addr:housename
generell obsolet wäre. Jedes (erschlossene) Grundstück hat eine
Hausnummer, die der Eigentümer auch anbringen muss.

Post wird nicht nur an Privatadressen geschickt, sondern auch an
Empfänger in Universitäten, Kliniken, Kasernen, Behörden oder großen
Firmen. Diese haben nach außen meist nur eine Postadresse, aber die
Mitarbeiter sitzen in verschiedenen Gebäuden.  In der Anschrift gibt
es dann oft Gebäudebezeichnungen wie "Haus 1", "Block B" oder "Laborgebäude".

Ich bin selbst beruflich betroffen. Ich gehöre verwaltungstechnisch zu
einer Institution, aber ich habe Büro und Postfach in einem anderen
Haus. Post von außen mit sinnvoller Gebäudeangabe erreicht mich nach
einem Tag. Post der eigenen Verwaltung geht immer ins falsche Haus,
wird dort handschriftlich korrigiert, am nächsten Tag wieder abgeholt
und trifft am dritten Tag bei mir ein.

Viele Grüße
Stephan



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