Am 18. April 2012 17:12 schrieb Andre Joost <andre+jo...@nurfuerspam.de>:
>>> Naja, das gilt aber nicht für alle Radfahrer. Ein Anhänger z.B.
>>> entbindet von der Benutzungspflicht des Radweges.
>>>
>>> bicyle=no setze ich deshalb nur bei bei explizitem Verbot durch Zeichen
>>> 254 o.Ä.
>>>
>>> Chris
>>
>>
>> Auch wenn der Radweg unzumutbar ist, darf auf der Straße gefahren
>> werden. Somit ist bicycle=no falsch (außer bei Verbotsschildern).
>>
>
> +1
> Es gibt ja auch Räder mit besonderen Ansprüchen (Liegedreirad, Anhänger,
> Rennrad). Die Zumutbarkeit entscheidet der Radfahrer selbst.
> Den Rest regelt die Rechtsschutzversicherung ;-)
>
> Routingmäßig nervig wird das bicycle=no, wenn der Radweg nicht mit allen
> querenden Straßen (auch gegenüber) verbundne ist, oder solche Anschlüße im
> Garmin wegen -remove-short-arcs unter den Tisch fallen. Ohne das bicycle=no
> wird man dann wenigstens auf der Straße geroutet.


+1, ich sehe das bicycle=no auch als problematisch an und würde das
nicht setzen. Irgendwie sollte man idealerweise markieren, dass ein
straßenbegleitender Radweg vorhanden ist (und der Router kann dann
ggf. Implikationen daraus ableiten) aber ein "no" geht viel zu weit.
Das sollte nur dann gesetzt werden, wenn wirklich ein Verbot für
Fahrräder gegeben ist.

Gruß Martin

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