"Bernhard Weiskopf" <[email protected]> writes:

> Für mich klingt die Beschreibung, z. B. zum Zeichen 237 (Radweg), eindeutig:
> "Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen
> (Radwegbenutzungspflicht)."
> (Quelle: StVO 2010-12-01)

In
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/33640/publicationFile/31567/strassenverkehrs-ordnung-stand-Dezember-2010.pdf
kann ich den Text so nicht finden.  Ich lese dort:

5. Sonderwege
Zeichen 237 
...
Die Zeichen bedeuten:
a) Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwe-
ge benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen;
...


Wo hast du deine Variante her?

-- 
Karl Eichwalder

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