Am 23. April 2012 12:29 schrieb Garry <[email protected]>: >> +1, es kann auch sonst Sinn machen, eine kurze Strecke im Ausland zu >> benutzen, wenn man sich im Grenzgebiet bewegt, ob diese Straße dann >> "deutsch" ist oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. > > Je nach Mietwagenvertrag ist es nicht zulässig über eine Grenze zu fahren > bzw. das deutsche Strassennetz zu verlassen, spielt also schon eine Rolle. > Zumal es hier um eine EU-Aussengrenze geht.
Zunächst: was hat das damit zu tun, wie Grenzen eingetragen werden? Praktisch hat Deine Anmerkung glaube ich kaum Bedeutung, da die Einreise in die Schweiz bei den Mietwagen, die ich bisher hatte, nie verboten war, während andere Länder wie z.B. manche osteuropäische nicht befahren werden durften, obwohl sie Teil der EU sind. Was aus Deiner Mail darüberhinaus nicht klar wird: darf man denn nun nicht über die Grenze fahren, oder darf man das deutsche Straßennetz nicht verlassen? AFAIR ist ersteres der Fall, so dass man dann theoretisch diese B317 in der Schweiz halt nicht befahren dürfte (wie gesagt, sofern die Einreise in die Schweiz verboten ist). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

