Am 23. April 2012 13:30 schrieb Bernd Wurst <[email protected]>: > Am 23.04.2012 12:55, schrieb Martin Koppenhoefer: >> darf man denn nun >> nicht über die Grenze fahren, oder darf man das deutsche Straßennetz >> nicht verlassen? AFAIR ist ersteres der Fall, so dass man dann >> theoretisch diese B317 in der Schweiz halt nicht befahren dürfte (wie >> gesagt, sofern die Einreise in die Schweiz verboten ist) > > Wenn das was im Ursprungsposting steht wahr ist, die Straße also keine > Anbindung an das schweizerische Straßennetz hat, dann ist es formal > gesehen keine Einreise, wenn man die Grenze überquert. Es dürfte dort > eigentlich kein Zoll-Schild stehen.
Auf einer normalen Bundesstraße darf man AFAIR am Rand anhalten und dort auch (sofern Platz ist, und man weder auf der Fahrbahn steht noch auf einem Notspur-streifen) parken. Dann könnte man aussteigen und spazierengehen in der Schweiz. Wäre das dann eine Einreise? Übrigens gibt es auch, wie ich aus eigener Anschauung weiss, einige kleine ländliche Grenzübergänge in die Schweiz, wo ggf. überhaupt keine Beamten stehen und kontrollieren, jedenfalls nicht den ganzen Tag über sondern nur sporadisch. Trotzdem ist das ein Grenzübertritt in die Schweiz. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

