Am 23.04.2012 14:01, schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 23. April 2012 13:30 schrieb Bernd Wurst<[email protected]>:
Am 23.04.2012 12:55, schrieb Martin Koppenhoefer:
darf man denn nun
nicht über die Grenze fahren, oder darf man das deutsche Straßennetz
nicht verlassen? AFAIR ist ersteres der Fall, so dass man dann
theoretisch diese B317 in der Schweiz halt nicht befahren dürfte (wie
gesagt, sofern die Einreise in die Schweiz verboten ist)
Wenn das was im Ursprungsposting steht wahr ist, die Straße also keine
Anbindung an das schweizerische Straßennetz hat, dann ist es formal
gesehen keine Einreise, wenn man die Grenze überquert. Es dürfte dort
eigentlich kein Zoll-Schild stehen.
Auf einer normalen Bundesstraße darf man AFAIR am Rand anhalten und
dort auch (sofern Platz ist, und man weder auf der Fahrbahn steht noch
auf einem Notspur-streifen) parken. Dann könnte man aussteigen und
spazierengehen in der Schweiz. Wäre das dann eine Einreise?
Ein Grossteil des Abschnitts ist im Tunnel, von daher ist zu erwarten
dass eine Ausschilderung als Kraftfahrstrasse erfolgen wird.
Vermutlich wird per Kameraüberwachung auch jeder Halt zu einer
Alarmierung führen.
Übrigens gibt es auch, wie ich aus eigener Anschauung weiss, einige
kleine ländliche Grenzübergänge in die Schweiz, wo ggf. überhaupt
keine Beamten stehen und kontrollieren, jedenfalls nicht den ganzen
Tag über sondern nur sporadisch. Trotzdem ist das ein Grenzübertritt
in die Schweiz.
Kann man nicht vergleichen, es wird nicht möglich sein auf dieser
Strasse etwas anderes zu tun als innerhalb weniger Minuten die Schweiz
wieder zu verlassen.
Die Strasse wird gebaut damit nicht mehr westlich über die deutschen
Dörfer mit kleinen Strassen durch die Hügel oder östlich durch das
schweizer Riehen (mit zweimaliger Grenzpassierung innerhalb weniger
Minuten) gefahren werden muss
Garry
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