Hallo. Am 23.04.2012 12:55, schrieb Martin Koppenhoefer: > darf man denn nun > nicht über die Grenze fahren, oder darf man das deutsche Straßennetz > nicht verlassen? AFAIR ist ersteres der Fall, so dass man dann > theoretisch diese B317 in der Schweiz halt nicht befahren dürfte (wie > gesagt, sofern die Einreise in die Schweiz verboten ist)
Wenn das was im Ursprungsposting steht wahr ist, die Straße also keine Anbindung an das schweizerische Straßennetz hat, dann ist es formal gesehen keine Einreise, wenn man die Grenze überquert. Es dürfte dort eigentlich kein Zoll-Schild stehen. Das ist dann so ähnlich wie das Gebiet der eigenen Botschaft oder viele Flughäfen. Dort darf man sich auch aufhalten wenn man sich in dem Land drum herum eigentlich gar nicht aufhalten darf. Gruß, Bernd -- Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
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