Am 19. September 2012 18:43 schrieb Sven Geggus <[email protected]>: > Ronnie Soak <[email protected]> wrote: > >> Und damit möglicherweise schon wieder was fürs Urheberrecht. > > Nein! Denn selbst wenn die Bezeichnung für eine Straße geschützt wäre würde > es sich um eine amtliche Verlautbarung handeln, die laut Urheberrechtsgesetz > gemeinfrei ist.
Wenn es ein Straßenname ist, dann vermutlich ja, aber bei einer Wanderroute oder einem Themenspaziergang könnte das schon anders aussehen. Ich bin ja logischerweise auch kein Verfechter dieser Abschottungsstrategien, aber es sieht so aus, als könnte dieser Harzer Wanderverein durchaus urheber- und markenrechtlich im Recht sein. Interessant fand ich daher die Idee von Bernhard Weiskopf weiter oben, die über ihre eigene Satzung "dranzukriegen": > Allerdings wundert mich das Verhalten des "Harzklub e. V.". Aufgaben sind u. > a. "Förderung des Wanderns" und "Werbung für die Harzer Heimat". Die Antwort > entspricht nach meiner Auffassung nicht ganz diesen satzungsgemäßen > Aufgaben. +1 Evtl. könnte man da mal eine entsprechende Antwort formulieren. Vielleicht muss denen ja sogar die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, wenn sie sich in dieser Weise gegenüber einem anderen gemeinnützigen Projekt gebärden, das nichts weiter macht als ihre Wanderwege bekannter zu machen? ;-) Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

