> > Nein! Denn selbst wenn die Bezeichnung für eine Straße geschützt wäre würde > es sich um eine amtliche Verlautbarung handeln, die laut Urheberrechtsgesetz > gemeinfrei ist. >
Ich empfehle die Lektüre dieses Textes: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Werk#Deutschland Nicht alles was von Amtswegen herausgegeben wird ist deshalb gleich gemeinfrei. Leider. Wir sind ja hier nicht in Amerika. Gruss, Chaos _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

