>
> Nein! Denn selbst wenn die Bezeichnung für eine Straße geschützt wäre würde
> es sich um eine amtliche Verlautbarung handeln, die laut Urheberrechtsgesetz
> gemeinfrei ist.
>

Ich empfehle die Lektüre dieses Textes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Werk#Deutschland

Nicht alles was von Amtswegen herausgegeben wird ist deshalb gleich
gemeinfrei. Leider. Wir sind ja hier nicht in Amerika.

Gruss,

Chaos

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