Am 20. Oktober 2012 22:22 schrieb Wolfgang Hinsch <[email protected]>:
> Irgendwo im Gesetz steht auch, es kommt auf das an, was gewollt wurde,
> und nicht auf den wörtlichen Sinn. Zwar im Privatrecht, aber die
> Straßenbeschilderung ...


das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, das Gesetz
funktioniert nicht so wie Bibelstellen, wo man sich das rauspickt, was
einem gerade passt. Bei Straßenschildern gilt das, was auf dem Schild
steht. Wäre auch abstrus sonst, jeder Polizist könnte Dir nach Lust
und Laune Strafzettel verpassen, weil er besser als Du weiss, was
eigentlich gewollt wurde ;-)

Gruß Martin

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