Am 21. Oktober 2012 01:31 schrieb Stephan Wolff <[email protected]>: > Die Verbotsschilder stammen meist aus dem letzten Jahrtausend, die > Radwegweiser aus dem jetzigen. Es gilt natürlich die aktuellere Aussage :-)
das eine ist ein Verkehrsschild und regelt den Verkehr, das andere ist ein touristischer Hinweis und hat keine rechtliche Wirkung hinsichtlich der Benutzbarkeit des Wegs. >> Ein Radroutenschild hebt auf jeden Fall nicht ein Verkehrszeichen nach >> StVO auf. Wenn du Z250 mit dem Rad ignorierst, begehst du erstmal eine >> Ordnungswidrigkeit. Ob die nun geahndet wird oder nicht spielt erstmal >> keine Rolle. Ich fände es jedenfalls falsch, wenn wir in OSM absichtlich >> falsche Daten eintragen, nur weil dann das Routing genehmer ist. +1 > Ich versuche herauszufinden, was gemeint ist, und das gemeinte abzubilden. bei Verkehrsschildern reicht dazu das StVG und die StVO aus. Bei Problemen (inkl. "falsch" aufgestellter Schilder) muss das das zuständige Amt regeln, nicht der Mapper. > Privatwege mit Schild "Befahren verboten" interpretiere ich eher als > access=private oder access=destination statt als access=no. Privatwege sind mit öffentlichen Straßen und Wegen nicht zu vergleichen, da stellen die Besitzer öfters mal Schilder auf, die nicht unbedingt mit der rechtlichen Situation übereinstimmen. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

