Hallo an alle, die Meinungen gehen hier doch auseinander.
Inzwischen habe ich mir die Gegend "Auf den Ried" in Mannheim etwas näher angesehen: Kommt man vom Stadtteil Feudenheim, hat dort ein Mapper "track" eingetragen und Google Maps zeigt dort auch StVO-Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei", also korrekt getagged. Dieser Weg führt von Westen zu der Anliegerstraße. 50 m parallel zur gesperrten Anliegerstraße führt ein ähnlich aufgebauter Weg (ohne jegliche Beschränkung) zu Schrebergärten und beide Wege sind dort über eine Freifläche verbunden. Von Nordwesten kommend über "Unter dem Elkersberg" steht auch kein Schild, in Gegenrichtung aber "Gemeinsamer Geh- und Radweg" (Ziechen 240). Hier herrscht reger Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Wie weit gilt dann welche Beschränkung? Nur am Schild? Nur in Fahrtrichtung des Schildes? Bei der Stadt werde ich das nicht vorbringen können: Hier sind extrem viele Beschilderungen inkonsistent, die Liste würde sehr lang und sicherlich ignoriert. Ich vermute, bei Nutzungsänderungen werden teilweise Schilder nach dem neuen Nutzungskonzept aufgestellt, bereits vorhandene Schilder an verbundenen Verkehrswegen aber nicht betrachtet und diese bleiben unverändert. Und aus Kostengründen bleiben manche Regeln einfach unbeschildert, die Autofahrer bleiben lieber auf der breiteren, aber längeren Straße, als auf der Abkürzung ständig auf Radfahrer und Fußgänger zu achten. Kontrollieren kann man das praktisch nicht. Oder die Planer kennen die Regeln der StVO nicht. Gruß Bernhard _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

