Am Sonntag, den 21.10.2012, 02:05 +0200 schrieb Martin Koppenhoefer: > Am 20. Oktober 2012 22:22 schrieb Wolfgang Hinsch <[email protected]>: > > Irgendwo im Gesetz steht auch, es kommt auf das an, was gewollt wurde, > > und nicht auf den wörtlichen Sinn. Zwar im Privatrecht, aber die > > Straßenbeschilderung ... > > > das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun,
Richtig, das war auch nicht ganz so ernst gemeint. Aber die Beschilderungen sind, wie man sieht, auch nicht immer ganz so ernst gemeint. Mancher Dorfbürgermeister hat keinen Schimmer von irgendwelchen Regeln und lässt einfach das Schild anbringen, dass im Gemeindegerümpelraum herumlag. "Mei, dös Schild ham mir grad gfundn, da haben mirs aufghängt, müssts halt schaun, was wir gmeint ham". :-) > das Gesetz > funktioniert nicht so wie Bibelstellen, wo man sich das rauspickt, was > einem gerade passt. Das glaubst du. Schön wäre es ja und würde Anwälte sparen... > Bei Straßenschildern gilt das, was auf dem Schild > steht. Schön. Genau hier steht Zeichen 240 mit Zusatzschild "Radfahrer absteigen". Unterführung unter der Bundesstraße, keine Baustelle, das Schild ist immer da. <http://m.osmtools.de/0mE3C2scvAI0mEBI2scrU4> 240 verpflichtet den Radfahrer, den Weg zu befahren. Steigt er ab, ist er Fußgänger, der ein Rad schiebt "mitführt". Perfekt wäre die Kombination mit 237, und ich wette, dass es die auch irgendwo gibt. Zeichen 250 mit Landwirtschaft frei in einer Anwohnerstraße habe ich auch in der Praxis erlebt. Die Anwohner meinten nur, der Bürgermeister hätte keine Ahnung, aber es sei ja auch egal. Um das Schild kümmert sich sowieso keiner... Theorie und Praxis > Wäre auch abstrus sonst, jeder Polizist könnte Dir nach Lust > und Laune Strafzettel verpassen, weil er besser als Du weiss, was > eigentlich gewollt wurde ;-) Schlimmer, Martin. Es _ist_ teilweise abstrus. Den Strafzettel verpasst er dir schon deshalb nicht, weil er meistens selbst weiß, dass da mal wieder eine unterbelichtete Gemeindeverwaltung durchgedreht hat. Man könnte es auch einfacher Amtspflichtverletzung (AFAIK) nennen. Nicht alle Beschilderungen sind wirklich gültig. Wenn der Mapper das vor Ort erkennen kann, sollte er den wirklichen Sinn der Schilder taggen (und ggf. die Behörde auf ihren Irrtum aufmerksam machen). In Hamburg gibt es übrigens mehrere Wegweiser, die den Weg zu einer Bundesstraße zeigen, die es seit mindestens 10 Jahren nicht mehr gibt. Kommentar der Verkehrsbehörde (ich habe nachgefragt): ein etwas höflicheres Na und? Es gibt sogar eine Entscheidung, dass offensichtlich unsinnige Anweisungen von Polizisten vom Autofahrer nicht befolgt werden müssen. Soviel zu sinnvollem staatlichen Handeln und abstrus. ;-) Gruß, Wolfgang _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

