Am 17.01.2013 17:30, schrieb Masi Master:
Am 17.01.2013, 08:15 Uhr, schrieb Josef Latt <josef.l...@gmx.net>:

Am 17.01.2013 01:46, schrieb Masi Master:
Am 16.01.2013, 16:53 Uhr, schrieb Josef Latt <josef.l...@gmx.net>:

Und wann ist nun das Resumee?

foot=yes an highway=footway als Verifikation, welche real keine ist,
oder Datenmüll.
Dito für bicyle=no anhighway=footway

Auch bicycle=yes an highway=cycleway fällt in diese Kategorie.

Da es unterschiedliche Meinungen zu Defaultwerten gibt, halte ich die
Löschung der Tags erstmal für fraglich.

foot=yes an highway=footway ist kein Defaultwert.

Dann frage ich mich, warum denn Löschen, wenns kein Default ist?

Weil bei highway=footway foot=designated impliziert (default) ist.
Falls das nicht zutrifft -> highway=path.


Hier [1] steht, dass footway, cycleway und bridleway "*=designated" als
Standartwert haben. Die gelöschten *=yes würden in dem Fall das
"designated" überschreiben...

Wie geht das denn?

Ganz einfach:
Bei highway=tertiary + access=no + motor_vehicle=yes + hgv=no:
Das explizit gesetzte access=* hat eine höhere Bedeutung als der
Defaultwert(?) access=yes für tertiary-Straßen. Desweiteren überschreibt
das motor_vehicle=* das access=* (natürlich nur für Motorfahrzeuge),
weil es spezifischer ist. Genauso hat hgv=* eine höhere Bedeutung als
motor_vehicle=*.

Nee, ein highway=cycleway usw. mit oder ohne designated setzt balue Schilder voraus. Schon deshalb kann es da kein *.yes geben. Bicycle=yes ermöglich die Nutzung einer anderen Wegeart, die normalerweise für Radfahrer verboten sind (z.B. ein für Radfahrer freigegebener Fußweg).


Bei Radwegen gibt es Benutzungspflichtige, und welche die man befahren
"darf".
Also eher kein Defaultwert. (Hingegen könnte man Argumentieren,
dass bicycle=yes als Fallback-Defaultwert gilt. Da es aber viele
unterschiedliche Radwege gibt, könnte es sich anbieten, alle zu taggen,
so dass man "unvollständig getaggte" besser findet.)

Prinzipiell gibt es nur benutzungspflichtige (straßenbegleitende)
Radwege, zumindest in DE. Die Querfeldeinwege mit dem blauen Schild
sind ja an und für sich keine und können de facto auch nicht
benutzungspflichtig sein.
BTW, deren Beschilderung entspricht nicht der StVO. Hatte ich schon
erwähnt.

Eben nicht!
Es gibt straßenbegleitende Radwege MIT blauem Schild
("benutzungspflichtige"), und auch welche OHNE Schild (genannt: "andere
Radwege").
Als drittes gibt es noch eigenständige Radwege, diese werden
üblicherweise auch mit dem blauen Schild gekennzeichnet, einerseits um
anzuzeigen welche Verkehrsteilnehmer erlaubt sind, und andererseits
welche NICHT erlaubt sind. Und dies ist laut StVO nicht verboten. Bin
mir grad nicht sicher, ob es in den VwV einen Hinweis dazu gibt. (Die
Benutzungspflicht entfällt natürlich, da es keine parallele Straße gibt.)

Das ist ein Widerspruch in sich, den auch die Schilderaufsteller zum größten Teil nicht begriffen haben. Es sind Gebotsschilder und dürfen laut StVO nur für benutzungspflichtige Radwege benutzt werden. Die jetzige StVO wurde AFAIK in dieser Hinsicht aufgehoben. Mit der neuen StVO wird sich dies ändern. Du solltest mal den Text der StVO zu den blauen Schildern genau durchlesen. Ich habe keine Lust nochmals alles zu wiederhoeln, was ich hier dazu schon geschrieben habe.

Gruß

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