In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg findet sich folgende Bestimmung:
+++ Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 § 5 Name und Bezeichnung [...] (4) Die Benennung von bewohnten Gemeindeteilen (Ortsteile) sowie der innerhalb dieser dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken ist Angelegenheit der Gemeinden. Gleich lautende Benennungen innerhalb derselben Gemeinde sind unzulässig. <http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/10fs/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOBWpP5#focuspoint> +++ Der Passus steht wohl nicht erst seit der letzten Änderung von 2012 drin. Ich finde auch zunehmend Gemeinden, die diese Vorgabe nun umsetzen und gleichnamige Straßen umbenennen. Gibt's diese Verordnung ähnlich auch in anderen Bundesländern? Für die Post besonders krass ist ja das Problem innerhalb des gleichen PLZ-Gebietes. Aber auch der Navi-Einsatz für Rettungsdienste wird gerne als Begründung herangezogen. Schönen Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

