Am 31.01.2013 21:32, schrieb Martin Trautmann:
> Dieses Problem findet sich in sehr vielen Gemeinden. Ich fand aber zum
> ersten Mal für BW die ausdrückliche Vorschrift, dass das nicht sein dürfe.
>
> Ich glaube, für Bayern gibt's das auch, kenne dafür aber noch keine
> Verordnung.
Thüringen hat die selbe Vorschrift:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/1n0k/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=176&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomOTH2003V6P5#focuspoint

Das führte dazu, dass in Jena in einem Viertel durch
nacheinanderfolgende Eingemeindungen zweimal die Straßen umbenannt
wurden. Andererseits hat es die Auswirkung, dass einzelne Straßen nur
geringfügig angepasst werden (Ilmenau: Ilmenauer Allee, Ilmenauer
Fußweg, Ilmenauer Straße, Ilmenauer Weg) Natürlich alle wild verstreut,
so dass sich schon so mancher verlaufen hat.

> Schönen Gruß
> Martin
Schönes Wochenende,
Andreas

-- 
Andreas Neumann
http://stadtplan-ilmenau.de


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