Am 31.01.2013 21:32, schrieb Martin Trautmann: > Dieses Problem findet sich in sehr vielen Gemeinden. Ich fand aber zum > ersten Mal für BW die ausdrückliche Vorschrift, dass das nicht sein dürfe. > > Ich glaube, für Bayern gibt's das auch, kenne dafür aber noch keine > Verordnung. Thüringen hat die selbe Vorschrift: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/1n0k/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=176&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomOTH2003V6P5#focuspoint
Das führte dazu, dass in Jena in einem Viertel durch nacheinanderfolgende Eingemeindungen zweimal die Straßen umbenannt wurden. Andererseits hat es die Auswirkung, dass einzelne Straßen nur geringfügig angepasst werden (Ilmenau: Ilmenauer Allee, Ilmenauer Fußweg, Ilmenauer Straße, Ilmenauer Weg) Natürlich alle wild verstreut, so dass sich schon so mancher verlaufen hat. > Schönen Gruß > Martin Schönes Wochenende, Andreas -- Andreas Neumann http://stadtplan-ilmenau.de
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