On 13-01-31 21:40, Martin Trautmann wrote: > Weitere Fundstellen: Neben BaWü, Sachsen und Thüringen finde ich auch im Saarland einen Passus:
+++ Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG § 73 Aufgaben des Ortsrats (3) [...] 9. Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindebezirk mit der Maßgabe, dass Doppelbenennungen innerhalb der Gemeinde unzulässig sind, +++ <http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/KSVG_SL.htm> Das klingt nicht unbedingt so, als müssten Doppeltbenennungen aufgelöst werden - nur bei Neubenennungen darf's nicht geschehen. Schönen Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

