Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "[EMAIL PROTECTED]" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der Authentizit�t des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. -------------------------------------------------------------------- An alle die Wardriving nur als Spass ansehen... -------------------------------------------------------------------- Hacken von Funknetzen doch strafbar
Das Bundesjustizministerium (BMJ) kann im Paragrafen 202a StGB keine Gesetzesl�cke erkennen, wonach das Hacken von drahtlosen Netzwerken straffrei sei. Es vertritt die Auffassung, dass das Aussp�hen von Daten einer kabellosen Computeranlage strafbar ist, wenn die Daten �ber die benutzte Funkverbindung verschl�sselt �bertragen werden. Ein Jurist an der Bonner Universit�t hatte zuvor eine gegenteilige Ansicht[1] vertreten. An das Tatbestandsmerkmal "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" w�rden, so BMJ-Sprecherin Maritta Strasser, keine hohen Anforderungen gestellt. Eine einfache Verschl�sselung gen�ge. "Der Verf�gungsberechtigte muss durch die Zugangssicherung sein Interesse an der Geheimhaltung der Daten durch geeignete Schutzma�nahmen zum Ausdruck bringen, sodass der T�ter auf unberechtigten Zugang schlie�en kann." Strasser k�ndigte jedoch mit der Umsetzung des �bereinkommens gegen Datennetzkriminalit�t des Europarates (Cybercrime Convention[2]) entsprechende �nderungen an: Darin verlangt Artikel 3, der das Abh�ren generell verbietet, keine besondere Sicherung. Er bietet sogar der elektromagnetischen Abstrahlung rechtlichen Schutz. Aufgrund dieser Bestimmung sei zu �berlegen, ob "das Schutzgut der Vertraulichkeit, Integrit�t und Verf�gbarkeit von Computersystemen st�rker dadurch in die Vorschrift des � 202a StGB Eingang finden muss, dass nicht nur das Sichverschaffen von Daten, sondern schon das blo�e Eindringen in ein System unter Strafe gestellt wird." (Christiane Schulzki-Haddouti) / (ju[3]/c't) URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/data/ju-13.05.02-000/ Links in diesem Artikel: [1] http://www.heise.de/newsticker/data/pab-25.04.02-000/ [2] http://www.coe.int/T/E/Legal%5FAffairs/Legal%5Fco%2Doperation/Combating%5Feconomic%5Fcrime/Cybercrime/Convention/default.asp#TopOfPage [3] mailto:[EMAIL PROTECTED] -------------------------------------------------------------------- Copyright 2002 by Verlag Heinz Heise ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

