On Tue, May 14, 2002 at 01:27:58PM +0200, [EMAIL PROTECTED] wrote:

> straffrei sei. Es vertritt die Auffassung, dass das Aussp�hen von Daten
> einer kabellosen Computeranlage strafbar ist, wenn die Daten �ber die
> benutzte Funkverbindung verschl�sselt �bertragen werden. Ein Jurist an der

Narf, das wep nicht sicher ist, aber ausreicht um Rechtlich etwas in der
Hand zu haben ist glaube ich allgemein bekannt, oder?


> Strasser k�ndigte jedoch mit der Umsetzung des �bereinkommens gegen
> Datennetzkriminalit�t des Europarates (Cybercrime Convention[2])
> entsprechende �nderungen an: Darin verlangt Artikel 3, der das Abh�ren
> generell verbietet, keine besondere Sicherung. Er bietet sogar der

Mich w�rde mal interessieren wie Strasser das umsetzen will. Die
Unf�higkeit der Admins geh�rt bestraft, nicht die Kosteng�nstigen
Internetzug�nge!

bis denn
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May the Source be with you!
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