On Tue, May 14, 2002 at 01:27:58PM +0200, [EMAIL PROTECTED] wrote: > straffrei sei. Es vertritt die Auffassung, dass das Aussp�hen von Daten > einer kabellosen Computeranlage strafbar ist, wenn die Daten �ber die > benutzte Funkverbindung verschl�sselt �bertragen werden. Ein Jurist an der
Narf, das wep nicht sicher ist, aber ausreicht um Rechtlich etwas in der Hand zu haben ist glaube ich allgemein bekannt, oder? > Strasser k�ndigte jedoch mit der Umsetzung des �bereinkommens gegen > Datennetzkriminalit�t des Europarates (Cybercrime Convention[2]) > entsprechende �nderungen an: Darin verlangt Artikel 3, der das Abh�ren > generell verbietet, keine besondere Sicherung. Er bietet sogar der Mich w�rde mal interessieren wie Strasser das umsetzen will. Die Unf�higkeit der Admins geh�rt bestraft, nicht die Kosteng�nstigen Internetzug�nge! bis denn -- May the Source be with you! ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

