Hallo allerseits,

Bernhard Guillon schrieb:
Michael Bischof wrote:
Noch 2 Cents: ich wüßte zwar nicht was man mit solcherart eingenommenem Geld machen sollte - aber wenn man eine kleine Teilnehmergebühr erhebt würde man vermutlich für verbindlicheres Anmeldeverhalten sorgen. Das ist ja kein Bahnsteig, zu dem mir im letzten Moment einfällt, mich umzudrehen und zum Kiosk in der Nähe zu gehen.
Ich bin gegen eine feste Gebühr. Wenn es den Teilnehmern gefüllt ist das für mich Lohn genug. Was man machen könnte ist eine Kaution erheben oder sowas. Das Geld bekommt man dann beim erscheinen wieder. Aber prinzipiell halte ich auch davon nichts.

ich war nicht bei dem Anfängerseminar und kenne nicht die „Größe“ des Problems. Meine Erfahrungen mit (geringen!) Teilnehmergebühren sind aber gut.

Wir (www.bag-shi.de) veranstalten viele Seminare zu Arbeitslosengeld II. Das Publikum ist stark gemischt. Meist ist uns am wichtigsten, dass Betroffene sich Wissen aneignen. Unser Problem waren immer die Ausfälle. Wenn bei 15 bis 20 Teilnehmern 5 Leute ausfallen ist das sehr ärgerlich, zumal wir oft vielen Leuten absagen müssen. "Überbuchen" ist keine Lösung.

Seit wir Teilnehmerbeiträge erheben gibt es kaum noch Ausfälle, oder die Leute melden sich, was vorher auch nicht passiert ist. Ich habe bis jetzt auch von keinem gehört, dass er sich für ein Seminar deshalb nicht angemeldet hätte, und bei Alg-IIern sitzt das Geld nicht locker.

Bei Seminaren, bei denen größere Anreisen abzusehen sind, zahlen wir die Teilnehmergebühren als Fahrtkostenerstattung zurück.

Carsten
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