Hallo Denny,
die ganze Geschichte ist eigentlich recht einfach. Für deutsche
Staatsbürger gilt Deutsches Recht. In der Praxis sieht das allerdings so
aus, dass auf drei Wegen festgestellt werden kann, wer für ein (Web)
Angebot verantwortlich sein kann:
1. Impressum: Im Zweifelsfall also die Person, die hier angegeben ist.
2. IP-Adresse: Damit kann man feststellen, bei welchem Hoster die Mühle
steht. Ist das z.B. ein Russischer Provider, dann wird eine Behörde nur
dann dort anfragen, wenn "es sich lohnt", also der Fall eine solche
Bedeutung hat, dass der enorme Aufwand einer Nachfrage in RU die viele
damit verbundene Arbeit eines Beamten rechtfertigt ;-)
3. Admin-C der Domain: Es gibt Registrare, die speichern keine Daten des
Bestellers (sog. "Bullet-Proof Domains"). Was nicht vorhanden ist, kann
man auch nicht herausgeben.
Bleibt also nur noch 2.: Der Server wurde möglicherweise von einer Ltd.
aus Panama, den Cayman Inseln oder sonst einem "Steuer"-Paradies
gemietet. Da bekommt man von den Behörden allenfalls Auskunft über den
Fireminhaber, wenn es um Mord, Entführung oder anderer wirklich schwerer
Verbrechen geht.
Grüße
Christian
Denny Schierz schrieb:
Steht nun der Server physisch im Ausland, z.B in Frankreich, wie sieht
es dann aus? Der Kollege der grad den Server umziehen will, meint, es
reicht einfach eine Postfach Adresse anzugeben. Die Domain ist selbst
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