Hallo Martina,

On 29.09.2010 18:41, Martina Nolte wrote:
> Hallo!
>
> Ich habe soeben meine Teilhabe an der AG Verantwortungsstruktur
> niedergelegt und schreibe hier als "normales Vereinsmitglied".

Das finde ich bedauerlich und, als "einfaches" Mitglied des Vereins 
gesprochen, auch verantwortungslos. Die Arbeitsgruppe hat von der 
Mitgliederversammlung wichtige Aufgaben bekommen und unter anderem dich 
damit betraut, sie zu erfüllen. Die Aufgabe ist nicht gelöst und die 
Arbeitsgruppe muss jetzt ohne dich auskommen. Ich bin nicht der Meinung, 
dass es gut für den Verein ist, deiner Pflicht nicht mehr nachzukommen.

> Die vom Finanzamt vorgeschriebene Ergänzung [1] zum
> Gesellschaftervertrag ist:
> "Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
> Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten."
>
> Der Verein WMDE wird (zunächst alleiniger) Gesellschafter der GmbH sein.
> Wenn er aber keine Zuwendungen aus der GmbH erhalten darf, ist der
> geplante Zweck der GmbH als reiner Spendendurchleitungsposten an den
> Verein hinfällig.

Deine Interpretation dieser Ergänzung ist naheliegend, aber dennoch 
fehlerhaft. Nehmen wir das mal auseinander, dann geht es um 
"Gewinnanteile" und "sonstige Zuwendungen". Dass die Gesellschaft keine 
Gewinne ausschütten soll, ist bei gemeinnützigen Organisationen normal. 
Das darf auch kein gemeinnütziger Verein und auch keine gemeinnützige 
Stiftung. Bleiben diese "sonstigen Zuwendungen". Der Satz zielt dabei 
auf § 55 Nr. 1 AO ab:

"Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mitglieder im Sinne dieser 
Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als 
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft 
erhalten."

In den Worten unseres Steuerberaters:
"Tatsächlich darf der Wikimedia e.V. gemäß § 55 Nr. 1 AO keine sonstigen 
Zuwendungen der Wikimedia gGmbH erhalten. Dies gilt allerdings nach dem 
ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nur dann, wenn er die Zuwendungen 
in seiner Eigenschaft als Gesellschafter erhält. Im hier vorliegenden 
Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein in seiner Eigenschaft 
als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für 
gemeinnützige Zwecke verwendet."

Die Fördergesellschaft wird Spenden in Deutschland anwerben und nach 
Abzug der damit verbundenen Kosten an die Wikimedia Foundation und an 
Wikimedia Deutschland zur Mittelverwendung "für die Förderung von 
Bildung, Wissenschaft und Forschung" überweisen.

Diese Ergänzung, die das Finanzamt hier gefordert hat, ist übrigens 
völlig normal und Standard bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige 
GmbHs. Sie ist, zugegebenermaßen, in dieser Form auch missverständlich. 
Wir lassen gerade von Steuerberater und Anwalt prüfen, ob wir hier nicht 
einfach die Formulierung aus dem Gesetzestext übernehmen können.

Auf deine weiteren Schlüsse und Hypothesen gehe ich an dieser Stelle 
nicht weiter ein, da sie letztlich nur auf dieser fehlerhaften 
Interpretation des Vertragstextes beruhen. Allerdings möchte ich noch 
einmal darauf hinweisen, dass das halbe Dutzend Experten, das sich seit 
Juli mit dieser Frage sowohl in Deutschland als auch in den Vereinigten 
Staaten beschäftigt, ausschließlich daran interessiert ist, die 
Spendengewinnung in Deutschland und -verwendung außerhalb Deutschlands 
für alle beteiligten Organisationen effektiv zu gestalten. Andere 
Zwecke, wie sie teilweise von dir unterstellt werden, sind damit nicht 
verbunden, ob du das glauben magst oder nicht.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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