Hallo Sebastian,

danke für die Klärung der missverständlichen Formulierung im 
Gesellschaftervertrag.

Am 30.09.2010 12:24, schrieb Sebastian Moleski:
> In den Worten unseres Steuerberaters:
> "...Im hier vorliegenden  Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein in 
> seiner Eigenschaft
> als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für 
> gemeinnützige Zwecke verwendet."

Eine Frage, um den konkreten Vorgang zu verstehen:
Woran genau wird der formale Unterschied zwischen unzulässiger Zuwendung 
an den Gesellschafter und erlaubtem Transfer der Gelder erkennbar sein? 
Muss zum Beispiel die Überweisung der Mittel zweckgebunden (also auf 
konkrete Projekte/Ausgaben bezogen) erfolgen oder genügt ein pauschaler 
Hinweis "für gemeinnützige Zwecke"? Zählt - ebenfalls nur ein Beispiel - 
das Gehalt eines Fundraisers als gemeinnütziger Zweck?

Grüße
Martina

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