Hallo Martina,

On 30.09.2010 18:35, Martina Nolte wrote:
> Am 30.09.2010 12:24, schrieb Sebastian Moleski:
>> In den Worten unseres Steuerberaters:
>> "...Im hier vorliegenden  Falle werden die Spendenmittel jedoch dem Verein 
>> in seiner Eigenschaft
>> als gemeinnützige Körperschaft zur weiteren Mittelverwendung für 
>> gemeinnützige Zwecke verwendet."
>
> Eine Frage, um den konkreten Vorgang zu verstehen:
> Woran genau wird der formale Unterschied zwischen unzulässiger Zuwendung
> an den Gesellschafter und erlaubtem Transfer der Gelder erkennbar sein?

Der Knackpunkt ist das Wort "sonstige". Der Gesellschaftsvertrag sieht 
eindeutig vor, dass die Fördergesellschaft Geld an Foundation und Verein 
überweisen soll, um damit den gemeinnützigen Zweck der 
Fördergesellschaft (Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung) 
zu erfüllen. Diese Zuwendung ist also gebunden an diesen bestimmten 
Zweck, es ist keine "sonstige" Zuwendung, die irgendwie verwendet werden 
kann. Was die missverständliche Klausel ausschließt, ist, dass es neben 
dieser Form von Zuwendungen noch andere an den Verein gibt, insbesondere 
solche, die keinen Zweck oder irgendeinen anderen Zweck haben, ob der 
nun gemeinnützig ist oder nicht. Aus der Sicht der Fördergesellschaft 
wird damit der hypothetische Fall ausgeschlossen, dass der Verein als 
Gesellschafter die Fördergesellschaft dazu zwingt, Geld ohne 
Zweckbindung an ihn auszuzahlen. In normalen GmbHs ist das in der Regel 
bedenkenlos möglich, vorausgesetzt die Besteuerung verläuft korrekt und 
ich treibe sie damit nicht in die Insolvenz. In gemeinnützigen GmbHs 
muss das vom Gesetz her verboten sein, daher diese Klausel.

In der Praxis wäre das nur relevant, wenn der Verein für Aktivitäten 
Geld von der Fördergesellschaft erhalten möchte, die aber nicht vom 
Zweck der Fördergesellschaft gedeckt wären (also gerade nicht Bildung, 
Wissenschaft und Forschung fördern). Das lässt unsere Vereinssatzung 
aber gar nicht zu. Wir sind ja in unserer Satzung auf einen ganz 
bestimmten Zweck beschränkt, der sich allerdings sehr gut unter 
"Bildung, Wissenschaft und Forschung fördern" subsumieren lässt. Das 
heißt, dass der Verein für alle seine Aktivitäten, die er legalerweise 
innerhalb unternehmen kann, auch Geld von der Fördergesellschaft 
erhalten darf.

 > Muss zum Beispiel die Überweisung der Mittel zweckgebunden (also auf
 > konkrete Projekte/Ausgaben bezogen) erfolgen oder genügt ein pauschaler
 > Hinweis "für gemeinnützige Zwecke"?

Es muss nicht an bestimmte Projekte gebunden sein, aber es muss an den 
Zweck der "Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung" gebunden 
sein. Der Verein muss der Fördergesellschaft gegenüber nachweisen, dass 
der Verein mit den Geldern auch nur solche Zwecke erfüllt hat. Das 
gleiche gilt für das Geld an die Foundation. Sie hat auch einen Zweck:

"The mission of the Wikimedia Foundation is to empower and engage people 
around the world to collect and develop educational content under a free 
license or in the public domain, and to disseminate it effectively and 
globally.

In coordination with a network of chapters and individual volunteers, 
the Foundation provides the essential infrastructure and an 
organizational framework for the support and development of multilingual 
wiki projects and other endeavors which serve this mission. The 
Foundation will make and keep useful information from its projects 
available on the Internet free of charge, in perpetuity."

Das lässt sich ebenfalls unter "Förderung von Bildung, Wissenschaft und 
Forschung" subsumieren, weswegen die Weitergabe von Mitteln an die 
Foundation ebenfalls rechtmäßg ist. Die Foundation muss dann ebenso 
Rechenschaft über die verwendeten Mittel ablegen, z.B. durch ihren 
Jahresbericht.

Das Elegante an dieser Lösung ist, dass sich sowohl Verein als auch 
Foundation auf ihre jeweiligen Projekte und Aktivitäten konzentrieren 
können, ohne dass sich daran irgendetwas ändern muss. Gleichzeitig 
können die bereits bestehenden Berichte weitestgehend "wiederverwendet" 
werden, es fällt also keine zusätzlich Bürokratie an.

 > Zählt - ebenfalls nur ein Beispiel -
 > das Gehalt eines Fundraisers als gemeinnütziger Zweck?

Ausgaben für das Sammeln von Spenden sind für gemeinnützige 
Organisationen zulässig, weil sie damit ihre eigene Existenzgrundlage 
erwirtschaften. Ohne Einnahmen kann es auch keine Ausgaben geben und 
damit kein Vereinszweck erfüllt werden. Das gleiche gilt für alle 
anderen (legalen) Formen der Einnahmengenerierung, z.B. auch ein 
Vereinscafé oder der Verkauf von T-Shirts. Wichtig ist nur, dass der 
Anteil der Verwaltungsausgaben (und dazu gehören auch Fundraisingkosten) 
maximal die Hälfte aller Ausgaben ausmacht. Üblicherweise gibt es aber 
schon einen Aufschrei, wenn diese Kosten mehr als 30% ausmachen.

Ürigens: die Fördergesellschaft sorgt nicht dafür, dass der Verein keine 
direkten Einnahmen mehr hat. Es steht weiterhin jedem frei, direkt an 
den Verein zu spenden. Sicher wird es auch einige geben, die das auch 
machen wollen. Mitgliedsbeiträge werden ebenfalls direkt dem Verein 
zufließen, genauso Lizenzeinnahmen aus bestehenden Verträgen, 
Verkaufserlöse aus T-Shirts, etc. Was halt nur noch indirekt beim Verein 
eingeht, sind die Massenspenden, die über die Wikimedia-Projekte und 
wikipedia.de gesammelt werden. Das wird künftig geteilt und kann auch 
sehr anschaulich dargestellt werden.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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