Hallo,
Am Samstag 02 Oktober 2010, 21:36:36 schrieb Tim Landscheidt:

> Wenn diese spezialisierten Steuerberater und Anwälte es in
> mehrwöchigen Beratungen schaffen, eine Satzung zu entwerfen,
> der eine "völlig normale" Bestimmung fehlt, die "Standard
> bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige GmbHs" ist, kä-
> men mir Zweifel an deren Kompetenz.

fällt vermutlich in die Kategorie Sollbruchstelle.

> 
> Tim

Mit freundlichen Grüßen
DaB.


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