Moin,

ich stehe hier wohl ebenfalls ein wenig auf der Leitung: Welches real 
existierende Problem sollte mit einer solchen Referenzklage gelöst werden?

Wir haben eine funktionierende Praxis des Artikelschreibens, bei der die 
Autoren eines Artikels in der Versionsgeschichte benannt werden und technisch 
direkt den jeweiligen Teilbeiträgen zugeordnet werden können. Die einzige 
Ausnahme hiervon besteht bei Versionslöschungen, die jedoch quantitativ kein 
wirkliches Problem darstellen sollten. Wir haben zudem eine sicher noch 
ausbaufähige Zitier- und Belegpraxis, die sich innerhalb der Autorenschaft 
durch die Praxis entwickelt - beides sind funktionierende Systeme.

Nun haben wir hier einen Einzelfall, bei dem ein Autor unter GFDL einen Text in 
die Wikipedia gestellt hat, den er zugleich parallel in einem Buch 
veröffentlicht hat. Von diesem Text sind - nach GFDL-konformer Überarbeitung - 
noch Fragmente vorhanden ... so what? Es gibt da doch nur drei Lösungen: (1) 
Die Überarbeitung wird fortgesetzt bis auch die Fragmente nicht mehr vorhanden 
sind, (2) der Artikel bleibt in der aktuellen Form mit der 
Entstehungsgeschichte bestehen oder (3) man schätzt die Fragmente qualitativ 
und gibt eine Referenz an (belegt also nachträglich die eigentlich mal unbelegt 
eingestellten Textelemente) - alle drei Optionen sind machbar, keine davon 
bedarf einer rechtlichen Prüfung.

Also: Was habe ich übersehen, Welches real existierende Problem sollte mit 
einer solchen Referenzklage gelöst werden?

Gruß,
Achim


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 9 Mar 2011 11:17:13 +0100
> Von: "Alexander Juhrich" <[email protected]>
> An: "\'Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of 
> Wikimedia       Deutschland e. V.\'" <[email protected]>
> Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?

> Naja, der Möglichkeiten gibt es ja noch mehr. Man kann auch, wie es jetzt
> bei "Zoches" Artikel ist, nur die Versionen verstecken und die Autoren
> bleiben weiterhin in der Versionsgeschichte sichtbar. Und bei dem von dir
> genannten Beispielen, Martina, würde dann wohl der Artikel grundsätzlich
> gelöscht, um später einmal ganz neu geschrieben zu werden. Die
> Fragestellung
> finde ich tatsächlich auch interessant, weiß aber nicht, inwiefern da
> eine
> solche Klage weiterhilft.
> 
> Alex
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: [email protected]
> [mailto:[email protected]] Im Auftrag von Martina
> Nolte
> Gesendet: Mittwoch, 9. März 2011 01:42
> An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of
> Wikimedia
> Deutschland e. V.
> Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?
> 
> Paddy, wir sind auch hier im Internet. Lass uns bestimmte Wörter in 
> Bezug auf bestimmte Personen besser nicht benutzen. ;-)
> 
> Die Sache ist auch nicht ganz so einfach vom Tisch zu fegen, denn durch 
> die Versionslöschungen (wegen mutmaßlicher URV-Anteile) sind die 
> Autorenanteile nicht mehr im Einzelnen exakt erkennbar. Unserer gelebten 
> Rechtsauffassung nach genügt nach der Versionslöschung ein Kommentar 
> "Erstversion stammt von XYZ" in der Versionsgeschichte. Georg aber 
> meint, das reicht nicht, sondern: was genau seine Textanteile sind, sei 
> nur auf seiner Homepage nachzulesen und deshalb müsse die verlinkt
> werden.
> 
> Wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, hätten wir in Zukunft jede Menge 
> Selbstdarstellungsspammer am Hals, die bei uns Textmüll abladen und von 
> uns eine prominente Verlinkung ihrer Homepages erzwingen, damit wir uns 
> keinen Vorstrafeneintrag einfangen. Dann könnten wir den Laden dicht 
> machen.
> Wenn aber diese Rechtsauffassung von einem Gericht eindeutig 
> zurückgewiesen würde, könnten wir am geilsten Online-Lexikon der Welt 
> ganz normal und angstfrei weiterarbeiten.
> 
> LG
> Martina
> 
> Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
> > Liebe Matrtina,
> >
> > 2011/3/9 Martina Nolte<[email protected]>:
> >    
> >> Hallo nochmal,
> >>
> >> nee, ich hab echt keinen Schiss.
> >>      
> > da hast Du echt "Dicke Eier". Vor Gericht bekommst Du lediglich ein
> > Urteil und kein Recht. Aber Respekt!
> >
> >    
> >> Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir
> nicht
> vorstellen, dass ein Staatsanwalt
> >> dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet. Mir geht's auch nicht um
> einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu eröffnen - gerne in
> >> Absprache mit Georg Zoche
> >>      
> > Troll oder Spinner?
> >
> >    
> >> - und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur  Frage der
> erforderlichen
> Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu
> >> bekommen.
> >>      
> > OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du
> > jetzt einen rechtlichen Beschluss?
> >
> > lg
> >
> > paddya
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