Hallo zusammen, jetzt klinke ich mich auch mal rein.
>> Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören. >> Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, >> ob Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online) >> drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den >> zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen >> Wikipedia-Autoren erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen >> Wikipedianer von der Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen. >Und wo landet eine solche Klage? Ich meine selbst wenn sie die Berufungen voll >ausschöpfen >kommt das nicht mal zum OLG. Täusche ich mich? Wenn ich richtig liege, dann >hätten wir auch >hier keine Rechtssicherheit erlangt. Die Sache ließe sich bei Zulassung der Berufung durch das Amtsgericht zum Landgericht treiben und bei Zulassung der Revision auch bis zum Bundesgerichtshof. Die Frage ist allerdings ob die Amts- und Landrichter verstehen, dass dies ein Fall grundsätzlicher Bedeutung ist, weshalb der Weg für die nächste Instanz offen gemacht werden muss. Da habe ich bei einigen der hiesigen Richter so meine Zweifel. Schafft man es nicht, dass zum Bundesgerichtshof zu treiben, wäre das Verfahren in der Tat fast für die Katz. Bei einem neuen Verfahren sagt der Amtsrichter im nächsten Ort, dass er das ganz anders sieht. Ich fände, dass es einen Versuch wert wäre, dass auf dem von Martina gezeigten Weg zu klären, wenn hier das Strafverfahren nicht zu einer sinnvollen Klärung (z.B. gut begründete Einstellungsverfügung oder gut begründete Ablehnung der Einleitung vom Ermittlungsverfahren). So könnte in der Tat geklärt werden, dass (oder ob) die Nennung in der Versionshistorie als Autorennachweis ausreicht (was ich eindeutig bejahe). Viele Grüße aus der Residenz des Rechts Thomas _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
