Hallo zusammen,

jetzt klinke ich mich auch mal rein.

>> Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören.
>> Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, 
>> ob Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online) 
>> drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den 
>> zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen 
>> Wikipedia-Autoren erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen 
>> Wikipedianer von der Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen.

>Und wo landet eine solche Klage? Ich meine selbst wenn sie die Berufungen voll 
>ausschöpfen 
>kommt das nicht mal zum OLG. Täusche ich mich? Wenn ich richtig liege, dann 
>hätten wir auch
>hier keine Rechtssicherheit erlangt.

Die Sache ließe sich bei Zulassung der Berufung durch das Amtsgericht zum 
Landgericht treiben und bei Zulassung der Revision auch bis zum 
Bundesgerichtshof. Die Frage ist allerdings ob die Amts- und Landrichter 
verstehen, dass dies ein Fall grundsätzlicher Bedeutung ist, weshalb der Weg 
für die nächste Instanz offen gemacht werden muss. Da habe ich bei einigen der 
hiesigen Richter so meine Zweifel.

Schafft man es nicht, dass zum Bundesgerichtshof zu treiben, wäre das Verfahren 
in der Tat fast für die Katz. Bei einem neuen Verfahren sagt der Amtsrichter im 
nächsten Ort, dass er das ganz anders sieht.

Ich fände, dass es einen Versuch wert wäre, dass auf dem von Martina gezeigten 
Weg zu klären, wenn hier das Strafverfahren nicht zu einer sinnvollen Klärung 
(z.B. gut begründete Einstellungsverfügung oder gut begründete Ablehnung der 
Einleitung vom Ermittlungsverfahren). So könnte in der Tat geklärt werden, dass 
(oder ob) die Nennung in der Versionshistorie als Autorennachweis ausreicht 
(was ich eindeutig bejahe).

Viele Grüße aus der Residenz des Rechts

Thomas

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