Ahoj,

2011/3/10 Martina Nolte <[email protected]>:
> Am 09.03.2011 22:04, schrieb Patrick-Emil Zörner:
>> Aber was soll man damit überhaupt erreichen?
>
> Wir selbst sind uns innerhalb des Projektes nicht wirklich einig, ob die
> Autorenennung via Versionsgeschichte (anstelle einer Autorenleiste am
> Ende jedes Artikels) genügt; ganz besonders nach Versionslöschungen sind
> die früheren Autoren nicht mehr wirklich nachvollziehbar. Diese
> Unklarheit wird an Nachnutzer weitergereicht. Und wenn die Frage
> problematisiert wird, heißt es: dann soll jemand klagen und es wird dazu
> richterliche Entscheidungen geben. Vorher müssen wir an unserer Praxis
> nichts ändern.

Die GFDL schreibt was von Section History. Betrachtet man die WP
Datenbank als Dokument, so wäre eine Section eine Datenbanktabelle.
Für mich scheint es so wie es ist plausibel.

Zu Versionslöschung sagt GFDL 4 I: „Preserve the section Entitled
"History"“. Das spricht zunächst gegen sämtliche Versionslöschungen,
wäre aber dennoch bei Verstößen gegen die GFDL selber und anderes
geltendes Recht aus meiner Sicht wiederum völlig in Ordnung. Müsste
halt triftige Gründe haben.

> Meine Idee war: Da die Strafanzeige erfolglos bleiben wird, vermutlich
> nicht mal ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder aber wegen
> Belanglosigkeit gleich wieder eingestellt wird, wäre die negative
> Feststellungsklage ein gangbarerer Weg, wie das Kernthema der Anzeige zu
> einer Klärung kommen  könnte.

Wie sehr rechtlich bindend ist das?

> Ich bin da aber leidenschaftslos und wollte eure Meinungen dazu hören.
> Wir müssen kein Gerichtsverfahren herausfordern und können abwarten, ob
> Gerog Zoche oder der Trittbrettfahrer, der sich in der Taz (online)
> drangehängt hat, nach dem gescheitertem Strafverfahren den
> zivilrechtlichen Weg beschreitet und aktiv Klage gegen Wikipedia-Autoren
> erhebt. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Wikipedianer von der
> Foundation oder WMDE Rückendeckung bekämen.

Und wo landet eine solche Klage? Ich meine selbst wenn sie die
Berufungen voll ausschöpfen kommt das nicht mal zum OLG. Täusche ich
mich? Wenn ich richtig liege, dann hätten wir auch hier keine
Rechtssicherheit erlangt.

Also ich bleibe dabei das ist aus meiner Sicht alles wenig
erfolgversprechend und auch nicht die Mühe wert.

mfg

paddy

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