Moin,

Anfang Dezember berichtete die Neue Westfälische über Freifunk Bielefed [1] und warf dabei eine Frage auf, zu der ich möglichst eine fundierte Antwort hätte: »„Wir sind ein Netz, das von Bürgern für Bürger betrieben wird“, sagt Santos. Ein Problem gibt es allerdings: Um sein Internet freizugeben, benötigt man einen herkömmlichen Internetanschluss bei einem kommerziellen Provider. Doch dürfen die Freifunker deren Dienste einfach so an Dritte weitergeben?

Thomas Bradler, Referent für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale NRW, mahnt zur Vorsicht: „Es liegt sicherlich nicht im Interesse des Anbieters, dass viele Nutzer über einen Zugang im Internet surfen.“ Er empfiehlt, vorher genau in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Providers zu schauen. „Sonst könnten eine Kündigung und entsprechende Schadenersatzansprüche die Folge sein.“«

Solche Statements in der Zeitung sind erst einmal nicht hilfreich :( http://wiki.freifunk.net/AGB scheint diese Aussage zu bestätigen. Nachdem Freifunk mehr und mehr in den Medien präsent ist, aber eigentlich immer auch mit dem Thema Internetzugang in Verbindung gebracht wird: wie geht's weiter? Geht man nach http://wiki.freifunk.net/AGB, ist bei aktuellen Verträgen die Mitnutzung für Freifunk nicht zulässig ...

MfG,
-kai

[1] http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20275196_Freifunk-knuepft-WLAN-Netze-fuer-jedermann-in-OWL.html

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