Moin,
Anfang Dezember berichtete die Neue Westfälische über Freifunk Bielefed
[1] und warf dabei eine Frage auf, zu der ich möglichst eine fundierte
Antwort hätte: »„Wir sind ein Netz, das von Bürgern für Bürger betrieben
wird“, sagt Santos. Ein Problem gibt es allerdings: Um sein Internet
freizugeben, benötigt man einen herkömmlichen Internetanschluss bei
einem kommerziellen Provider. Doch dürfen die Freifunker deren Dienste
einfach so an Dritte weitergeben?
Thomas Bradler, Referent für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale
NRW, mahnt zur Vorsicht: „Es liegt sicherlich nicht im Interesse des
Anbieters, dass viele Nutzer über einen Zugang im Internet surfen.“ Er
empfiehlt, vorher genau in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
des jeweiligen Providers zu schauen. „Sonst könnten eine Kündigung und
entsprechende Schadenersatzansprüche die Folge sein.“«
Solche Statements in der Zeitung sind erst einmal nicht hilfreich :(
http://wiki.freifunk.net/AGB scheint diese Aussage zu bestätigen.
Nachdem Freifunk mehr und mehr in den Medien präsent ist, aber
eigentlich immer auch mit dem Thema Internetzugang in Verbindung
gebracht wird: wie geht's weiter? Geht man nach
http://wiki.freifunk.net/AGB, ist bei aktuellen Verträgen die Mitnutzung
für Freifunk nicht zulässig ...
MfG,
-kai
[1]
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20275196_Freifunk-knuepft-WLAN-Netze-fuer-jedermann-in-OWL.html
--
Freifunk-Initiative Gütersloh
℅ Kai Siering
Schalückstraße 107
33332 Gütersloh
[email protected]
Tel.: (05241) 96 46 269
_______________________________________________
WLANtalk mailing list
[email protected]
Abonnement abbestellen? ->
http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net
Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter
http://freifunk.net/mailinglisten