Hallo, es gibt (meines Wissens nach) im Dunstkreis des Teilens von Internetanschlüssen und Verboten bisher nur ein Urteil vom OLG Köln, das zwischen zwei TK-Anbietern spielte (OLG Köln, Urt. v. 5.6.2009 - 6 U 223/08: Unlauterkeit des Geschäftsmodells von FON, MMR 2009, 695 - http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=53 - inklusive Anmerkungen zum Urteil von mir). Da wehrte sich ein TK-Anbieter (erfolgreich) gegen das Sharing-Modell von FON. Die Parteien haben sich während der laufenden Revision beim BGH vergleichsweise geeinigt, so dass unklar ist, was der BGH dazu gesagt hätte. Das Urteil ist aber auch nicht so richtig für den vorliegenden Fall interessant/anwendbar, weil das OLG Köln auf das AGB-Verbot des Teilens des Anschlusses gar nicht richtig eingegangen ist. Es gibt also tatsächlich bisher kein Urteil, das sich mit einer solchen Verbotsklausel - insbesondere aus Verbrauchersicht - befasst hat. Es gibt dazu nur juristische Literatur (nämlich - Achtung: Werbung! - Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, Rn. 320-325, Kaeding, CR 2010, 164 und Auer-Reinsdorff/Conrad, IT-Recht, 2011, § 20 Rn. 31) Es wäre vielleicht eine nette Aufgabe für den VZBV, solche Klauseln mal überprüfen zu lassen, zumal, wenn durch sie unklar ist, ob vom Verbot des Teilens auch Familienmitglieder und Besucher erfasst sind, vielleicht hat ja jemand von Euch Kontakte dahin und kann das mal ansprechen. In solchen Fällen spricht einiges für eine generelle Unwirksamkeit, da das Teilen von Internetanschlüssen wenigstens in der Familie heute absoluter Standard ist (und die Anbieter auch mit WLAN für die ganze Familie werben).
Nach derzeitigem (!) Stand dürfte solche Verbote aber erstmal als wirksam anzusehen sein, zumindest wenn sie ausreichend klar und transparent sind. Was in dem Beitrag von NW angesprochen wurde, dürfte also in der Regel richtig sein. Richtig ist aber auch, dass die Folgen maximal Kündigung des Vertrages und Schadensersatz sind. Der Schadensersatz dürfte denkbar gering sein - wenn er sich überhaupt zahlenmäßig erfassen lässt. Und von einer Kündigung aufgrund eines geteilten Anschlusses habe ich - ebensowenig wie von Schadensersatzforderungen - noch nichts gehört. Die Anbieter können im Ergebnis auch gar nicht herausfinden, welcher Datenverkehr vom Anschlussinhaber, von Familienmitgliedern und von Freifunkern stammt. Das gilt selbst ohne VPN, zumal die Anbieter auch gar nicht in den Datenverkehr reingucken dürfen. Ist ein VPN zugeschaltet, ist der Datenverkehr ohnehin verschlüsselt und nicht identifizierbar. Ich persönlich sehe da kein Risiko, es muss aber jeder für sich ausmachen. Warum habe ich oben geschrieben "nach derzeitigem Stand"? Die EU diskutiert seit einiger Zeit die sog. Digital Single Market-Verordnung, die einen einheitlichen Telekommunikationsbinnenmarkt schaffen soll. Bekannt ist das vor allem durch die Regelungen in Art. 23 der VO zur Netzneutralität. Interessant ist aber, dass in Art. 14 und 15 Regelungen speziell für WLAN vorgesehen sind (s. kurz hier http://www.telemedicus.info/article/2636-Die-neue-Internet-TK-Verordnung-und-offene-WLANs.html (aber in dem Beitrag das mit der Störerhaftung nicht ernst nehmen) und hier http://www.offenenetze.de/2014/06/23/aufsatz-entwurf-der-single-market-verordnung-und-lokale-funknetze-in-cr-62014-erschienen/). Wenn die VO so kommt, wie das EU-Parlament sie beschlossen hat, wären Klauseln, die das Teilen von Anschlüssen (explizit auch für Freifunker!) verbieten, unwirksam. Die schlechte Nachricht: Die Single Market-Verordnung hängt in den Mühlen der EU. Ob und in welcher Form sie kommen wird, ist derzeit völlig unklar. Möglicherweise werden nur die Regeln zu Netzneutralität und Roaming demnächst kommen, was sonst noch kommt, ist wie gesagt unklar. Aber dieser Entwurf der Single Market-VO ist nach meinem Verständnis ein Superargument für Freifunk: Die EU-Kommission und das EU-Parlament finden das Teilen von WLAN-Anschlüssen super ("Europe loves Wi-Fi", s. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-759_en.htm). Diese Pressemitteilung gehört meines Erachtens ins Standard-Freifunk-Werbepaket. Viele Grüße Reto -- GPG-Fingerprint: 2F36 FEF7 DBDC 5C0D 8B0A B3DF DF67 D6B8 1A41 1A1B _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
