Hallo Kai, ja, lässt sich so gut zusammenfassen.
Viele Grüße Reto Am 06.01.15 um 23:27 schrieb Kai 'wusel' Siering: > Danke für Deine Ausführungen, Reto! > > Kurzfassung also: Nichts genaues weiß man nicht, außer, daß wohl noch > kein Internet-Anbieter diese Karte bislang gegenüber Kunden gezogen > hat. Nachweisen können darf der ISP die Freifunk-Nutzung nicht > (Fernmeldegeheimnis), womit ihm auch keine Berechnung von > Schadensersatz möglich ist [wobei, hilfsweise könnte er den > VPN-Traffic nehmen?]. Das effektive Risiko ist mithin gering. Durch > die geplante "Digital Single Market-Verordnung" der EU würden > Klauseln, die das Teilen von Anschlüssen (explizit auch für > Freifunker!) verbieten, unwirksam; unklar ist nur, ob/wann diese wie > umfassend auch kommt. Reto, kann man das so als Quintessenz > kommunizieren? > > > > FYI, das Pamphlet der NW hat es mittlerweile ins Handelsblatt > geschafft: > http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/mobile-welt/offene-wlan-netze-freifunk-fuer-alle/11156732.html > > Santos, "der seinen Nachnamen lieber nicht in der Zeitung lesen > möchte", ist nun deutschlandweit bekannt -- der Gute hatte wohl eine > Vorahnung. Mittlerweile kann ich verstehen, warum Politiker Artikel > erst nach Rezension passieren lassen -- oder Interviews gar nicht > geben. Das mit dem Qualitätsjournalismus scheint mir eher ein großes > Mißverständnis zu sein ... > > *seufz* > > Sich den harten Drogen zuwendend und für heute abmeldend, > -kai > > On 19/12/14 11:56, Reto Mantz wrote: >> Hallo, >> >> es gibt (meines Wissens nach) im Dunstkreis des Teilens von >> Internetanschlüssen und Verboten bisher nur ein Urteil vom OLG Köln, das >> zwischen zwei TK-Anbietern spielte (OLG Köln, Urt. v. 5.6.2009 - 6 U >> 223/08: Unlauterkeit des Geschäftsmodells von FON, MMR 2009, 695 - >> http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=53 - inklusive >> Anmerkungen zum Urteil von mir). Da wehrte sich ein TK-Anbieter >> (erfolgreich) gegen das Sharing-Modell von FON. Die Parteien haben sich >> während der laufenden Revision beim BGH vergleichsweise geeinigt, so >> dass unklar ist, was der BGH dazu gesagt hätte. >> Das Urteil ist aber auch nicht so richtig für den vorliegenden Fall >> interessant/anwendbar, weil das OLG Köln auf das AGB-Verbot des Teilens >> des Anschlusses gar nicht richtig eingegangen ist. Es gibt also >> tatsächlich bisher kein Urteil, das sich mit einer solchen >> Verbotsklausel - insbesondere aus Verbrauchersicht - befasst hat. Es >> gibt dazu nur juristische Literatur (nämlich - Achtung: Werbung! - >> Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, Rn. 320-325, Kaeding, CR 2010, 164 und >> Auer-Reinsdorff/Conrad, IT-Recht, 2011, § 20 Rn. 31) >> Es wäre vielleicht eine nette Aufgabe für den VZBV, solche Klauseln mal >> überprüfen zu lassen, zumal, wenn durch sie unklar ist, ob vom Verbot >> des Teilens auch Familienmitglieder und Besucher erfasst sind, >> vielleicht hat ja jemand von Euch Kontakte dahin und kann das mal >> ansprechen. In solchen Fällen spricht einiges für eine generelle >> Unwirksamkeit, da das Teilen von Internetanschlüssen wenigstens in der >> Familie heute absoluter Standard ist (und die Anbieter auch mit WLAN für >> die ganze Familie werben). >> >> Nach derzeitigem (!) Stand dürfte solche Verbote aber erstmal als >> wirksam anzusehen sein, zumindest wenn sie ausreichend klar und >> transparent sind. Was in dem Beitrag von NW angesprochen wurde, dürfte >> also in der Regel richtig sein. Richtig ist aber auch, dass die Folgen >> maximal Kündigung des Vertrages und Schadensersatz sind. Der >> Schadensersatz dürfte denkbar gering sein - wenn er sich überhaupt >> zahlenmäßig erfassen lässt. Und von einer Kündigung aufgrund eines >> geteilten Anschlusses habe ich - ebensowenig wie von >> Schadensersatzforderungen - noch nichts gehört. Die Anbieter können im >> Ergebnis auch gar nicht herausfinden, welcher Datenverkehr vom >> Anschlussinhaber, von Familienmitgliedern und von Freifunkern stammt. >> Das gilt selbst ohne VPN, zumal die Anbieter auch gar nicht in den >> Datenverkehr reingucken dürfen. Ist ein VPN zugeschaltet, ist der >> Datenverkehr ohnehin verschlüsselt und nicht identifizierbar. Ich >> persönlich sehe da kein Risiko, es muss aber jeder für sich ausmachen. >> >> Warum habe ich oben geschrieben "nach derzeitigem Stand"? Die EU >> diskutiert seit einiger Zeit die sog. Digital Single Market-Verordnung, >> die einen einheitlichen Telekommunikationsbinnenmarkt schaffen soll. >> Bekannt ist das vor allem durch die Regelungen in Art. 23 der VO zur >> Netzneutralität. Interessant ist aber, dass in Art. 14 und 15 Regelungen >> speziell für WLAN vorgesehen sind (s. kurz hier >> http://www.telemedicus.info/article/2636-Die-neue-Internet-TK-Verordnung-und-offene-WLANs.html >> >> (aber in dem Beitrag das mit der Störerhaftung nicht ernst nehmen) und >> hier >> http://www.offenenetze.de/2014/06/23/aufsatz-entwurf-der-single-market-verordnung-und-lokale-funknetze-in-cr-62014-erschienen/). >> >> Wenn die VO so kommt, wie das EU-Parlament sie beschlossen hat, wären >> Klauseln, die das Teilen von Anschlüssen (explizit auch für Freifunker!) >> verbieten, unwirksam. >> Die schlechte Nachricht: Die Single Market-Verordnung hängt in den >> Mühlen der EU. Ob und in welcher Form sie kommen wird, ist derzeit >> völlig unklar. Möglicherweise werden nur die Regeln zu Netzneutralität >> und Roaming demnächst kommen, was sonst noch kommt, ist wie gesagt >> unklar. >> >> Aber dieser Entwurf der Single Market-VO ist nach meinem Verständnis ein >> Superargument für Freifunk: Die EU-Kommission und das EU-Parlament >> finden das Teilen von WLAN-Anschlüssen super ("Europe loves Wi-Fi", s. >> http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-759_en.htm). Diese >> Pressemitteilung gehört meines Erachtens ins >> Standard-Freifunk-Werbepaket. >> >> Viele Grüße >> Reto >> > > _______________________________________________ > WLANtalk mailing list > [email protected] > Abonnement abbestellen? -> > http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net > > Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und > Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten > > -- GPG-Fingerprint: 2F36 FEF7 DBDC 5C0D 8B0A B3DF DF67 D6B8 1A41 1A1B _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
