Am 6. Mai 2013 12:48 schrieb Ulrich-Dieter Standt <ulrich2...@gmx.de>:
> die rechtliche Folgewirkung bei einem Fußweg, auf dem man auch Rad fahren > kann, ist diese: > Radfahren ist erlaubt, aber der Radfahrer hat keine Vorfahrtrechte > gegenüber kreuzenden Autos. > Eine solche Beschilderung ist also trügerisch für den Radfahrer: Sie gibt > ihm die gleichen Rechte > wie einem Fußgänger. heisst das auch, dass er (fahrend) Zebrastreifen benutzen darf und dort Vorfahrt vor Autos hat als Radfahrer? > > Ein Fußweg, auf dem man auch Rad fahren darf *), ist es nicht wert, als > cycleway bezeichnet zu > werden. > > +1, das ist aber glaub' auch so usus in OSM, normalerweise werden die mit highway=footway, bicycle=yes getaggt (im Gegensatz zu bicycle=official/designated), sofern sie überhaupt über eigene Geometrie abgebildet werden. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de