Am 06.07.2013 15:46, schrieb Martin Koppenhoefer:
> Bisher ist glaube ich die vorherrschende Meinung, dass
> alles ausser Fahrbahnmarkierungen oder explizit überfahrbaren
> Grenzelementen (aus Kunststoff) als baulich getrennt gilt, also z.B. ein
> Grünstreifen oder ein Bordstein.

Also ich sehe derzeit nur eine bauliche Trennung ab einer gewissen
Breite (oder evtl. Höhe) als solche an. Trennungen im Zentimeterbereich
wie die von dir genannten Kunststoffelemente, aber auch Bordsteine,
zähle ich nicht dazu.

Den Bordstein als nicht als bauliche Trennung zu behandeln hat auch
deshalb eine gewisse Logik, weil er insbesondere für diejenigen
Verkehrsteilnehmer, deren Bereich damit in erster Linie abgetrennt wird
- nämlich Fußgänger - kein nennenswertes Hindernis ist. Insofern ist er
durchaus auch "explizit überfahrbar" (oder vielleicht "übergehbar").

Warum schreibe ich oben "derzeit"? Weil wir momentan noch kaum Erfahrung
mit der Nutzung von Spurinformationen in Anwendungen haben und die
Frage, was am besten in der Praxis funktioniert, nicht unberücksichtigt
bleiben sollte. Dafür ist es in dieser Diskussion aber noch zu früh.

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an