Am 07.07.2013 17:28, schrieb Tirkon:
> Tobias Knerr <o...@tobias-knerr.de> wrote:
> 
>> Am 06.07.2013 15:46, schrieb Martin Koppenhoefer:
>>> Bisher ist glaube ich die vorherrschende Meinung, dass
>>> alles ausser Fahrbahnmarkierungen oder explizit überfahrbaren
>>> Grenzelementen (aus Kunststoff) als baulich getrennt gilt, also z.B. ein
>>> Grünstreifen oder ein Bordstein.
>>
>> Also ich sehe derzeit nur eine bauliche Trennung ab einer gewissen
>> Breite (oder evtl. Höhe) als solche an. Trennungen im Zentimeterbereich
>> wie die von dir genannten Kunststoffelemente, aber auch Bordsteine,
>> zähle ich nicht dazu.
>>
>> Den Bordstein als nicht als bauliche Trennung zu behandeln hat auch
>> deshalb eine gewisse Logik, weil er insbesondere für diejenigen
>> Verkehrsteilnehmer, deren Bereich damit in erster Linie abgetrennt wird
>> - nämlich Fußgänger - kein nennenswertes Hindernis ist. Insofern ist er
>> durchaus auch "explizit überfahrbar" (oder vielleicht "übergehbar").
> 
> Genau hier kommen wir an einen der haarigen Punkte, den ich in der
> bisherigen Diskussion als schwammig bezeichnet habe. Der Grünstreifen
> wird beim Übergang vom Städtischen zum Ländlichen zum Pendant des
> Bordsteins. Will man von einen so getrennten Rad-/Fußweg aus die
> Straße überqueren, darf und muss der Streifen ebenso wie der Bordstein
> überwunden werden. Auch der Grünstreifen zwischen zwei
> Richtungsfahrbahnen darf von Fussgängern überwunden werden. Für den
> Autofahrer hingegen ist dieser Streifen in beiden Fällen tabu.
Auf dem Grünstreifen können aber Straßenschilder, Straßenlampen,
Plakatwände, Telefonzellen (jedenfalls zwischen Fußweg und Straße)
Blitzeranlagen und vieles mehr stehen, insofern ist der Grünstreifen
fürs Mappen als Tag IMHO ungeeignet.

Gruß
Peter

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an