Am 07.07.2013 um 15:40 schrieb Tobias Knerr <o...@tobias-knerr.de>:

> Den Bordstein als nicht als bauliche Trennung zu behandeln hat auch
> deshalb eine gewisse Logik, weil er insbesondere für diejenigen
> Verkehrsteilnehmer, deren Bereich damit in erster Linie abgetrennt wird
> - nämlich Fußgänger - kein nennenswertes Hindernis ist. Insofern ist er
> durchaus auch "explizit überfahrbar" (oder vielleicht "übergehbar").


Bei Bordsteinen kommt es drauf an, wenn er den Fußweg abtrennt mappe ich das 
auch noch nicht mit eigener Geometrie, aber zwischen zwei Fahrbahnen ist mir 
das Grund genug, den Highway zu splitten.

Gruß,
Martin
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