Am 31/mar/2014 um 20:20 schrieb Kolossos <t...@alder-digital.de>:

>> In Deutschland kann man mit so einem Vogel eine Menge Ärger
>> bekommen. ("Verwenden von Kennzeichen verfassunswidriger Organisationen",
>> strafbar nach § 86 a StGB)


irgendwie ein bisschen anachronistisch der Paragraph, Nazi kann man auch ohne 
diese Zeichen sein, und hier gehts ja klar um Dokumentation. Wie sieht das 
eigentlich mit Spielfilmen aus, oder mit Schulbüchern?

Gruß,
Martin
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