Martin Koppenhoefer schrieb am 31.03.2014 20:44:

> Am 31/mar/2014 um 20:20 schrieb Kolossos <t...@alder-digital.de>:
>>> In Deutschland kann man mit so einem Vogel eine Menge Ärger
>>> bekommen. ("Verwenden von Kennzeichen verfassunswidriger Organisationen",
>>> strafbar nach § 86 a StGB)
> irgendwie ein bisschen anachronistisch der Paragraph, Nazi kann man
> auch ohne diese Zeichen sein, und hier gehts ja klar um
> Dokumentation. Wie sieht das eigentlich mit Spielfilmen aus, oder mit
> Schulbüchern?

Wenn man mal wirklich ins Gesetz reinguckt (soll ja per Internet möglich
sein, SCNR :)), sieht man, dass das kein Problem ist:

"(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der
Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der
Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

und sogar:
"(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung
nach dieser Vorschrift absehen."

-- 
Grüße
Holger Jeromin


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