Am 06.09.2012 09:17, schrieb Eckhart Wörner:
Doch, sicher. Getaggt wird nicht das Verhalten der Schranke, sondern die
Beschränkungen, die sich daraus ergeben.

So sehe ich das auch. Schranken sind physikalische Mittel um Zugangssperren durchzusetzen. Wenn an dem im UP angesprochenen Tunnel ein aufklappbares Schild 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art angebracht wäre, das nur bei Bedarf aufgeklappt wird, dann hätten wir dieselbe Diskussion.

Schranken müssen daher so getaggt werden wie Straßen, für welche dieselben Beschränkungen auf andere Weise festgelegt sind. Ob da ein Schild "gesperrt für Fz aller Art zwischen 20:00 und 06:00" hängt oder eine Schranke steht, die abends um acht geschlossen wird, läuft rechtlich auf dasselbe hinaus. Oder um bei dem Beispiel im UP zu bleiben: wenn bei einem Unfall im Tunnel ein Schild 250 auf die Straße gestellt wird, ist das Ergebnis dasselbe, wie wenn eine normalerweise offene Schranke geschlossen wird. Ich würde sogar soweit gehen und die Beschränkungen nur an die Wege zu taggen, und sei es nur ein kleines Stück um die Schranke herum.

Hingegen ist es sinnvoll, das Vorhandensein und die physikalischen Eigenschaften sowie die Regeln für des Öffnen/Schliessen der Schranke unabhängig von den damit durchzusetzenden rechtlichen Beschränkungen zu taggen. Das könnte z.B. für Notdienste nützlich sein, die grundsätzlich überall durchfahren dürfen. Da kann es wichtig sein, ob man einen Schlüssel zum Öffnen braucht oder ob dort rund um die Uhr Bedienpersonal sitzt. Oder für Leute, die sich ungern an Verbote halten, die schon im Voraus wissen wollen, ob sie dort über eine Schranke klettern müssen.

Gruß
Rainer


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