Moin, On Mon, 29 Oct 2001 17:27:09 +0100 > Es geht eigentlich mehr um die rechtliche Sicherheit bei > eCommerce. > Wer heutzutage eine Online-Bestellung aufgibt, kann nacher > immer noch behaupten, dass er es nie bestellt hat, weil der > Haendler keine rechtlich relevante Unterschrift hat.
Ich sehe das Problem nicht mehr so. Warum sollte ich behaupten, ich h�tte nie etwas bestellt, wenn ich die Ware eh innerhalb von 14 Tagen zur�ckgeben kann? Behalte ich dagegen die Ware, so kann der Verk�ufer damit argumentieren, da� ich durch mein konkludentes Verhalten die Ware auch wirklich wollte. F�r Online-Bestellungen kann die digitale Signatur kaum noch wirklich relevant sein. Eher f�r Online-Vertr�ge. Aber ich werde mich h�ten, die digitale Signatur einzusetzen. Ich w�re ja sch�n bl�d: Dank der Beweisumkehr w�rde ich das Risiko des Mi�brauchs tragen. Die einzige Argumentation, die mir da bleibt, ist, da� ich die digitale Signatur *nie* einsetze und deshalb das gar nicht unterschrieben haben kann. Sebastian
