Moin,

On Mon, 29 Oct 2001 17:27:09 +0100
> Es geht eigentlich mehr um die rechtliche Sicherheit bei 
> eCommerce.
> Wer heutzutage eine Online-Bestellung aufgibt, kann nacher
> immer noch behaupten, dass er es nie bestellt hat, weil der
> Haendler keine rechtlich relevante Unterschrift hat.

Ich sehe das Problem nicht mehr so. Warum sollte ich behaupten, ich h�tte nie etwas 
bestellt, wenn ich die Ware eh innerhalb von 14 Tagen zur�ckgeben kann? Behalte ich 
dagegen die Ware, so kann der Verk�ufer damit argumentieren, da� ich durch mein 
konkludentes Verhalten die Ware auch wirklich wollte.

F�r Online-Bestellungen kann die digitale Signatur kaum noch wirklich relevant sein. 
Eher f�r Online-Vertr�ge. Aber ich werde mich h�ten, die digitale Signatur 
einzusetzen. Ich w�re ja sch�n bl�d: Dank der Beweisumkehr w�rde ich das Risiko des 
Mi�brauchs tragen. Die einzige Argumentation, die mir da bleibt, ist, da� ich die 
digitale Signatur *nie* einsetze und deshalb das gar nicht unterschrieben haben kann.

Sebastian

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