On 2001-10-29 17:27:09 +0100, Wolfgang Wiese wrote:

>Prinzipiell geht es in den meisten Faellen um die Moeglichkeit >Vertraege jeglicher Art "unterschreiben" zu koennen bzw. eine >Infrastruktur z.B. fuer E-Mail Verschluesselung oder SSL Client >Authentisierung zu haben.

Genau. Es geht eigentlich mehr um die rechtliche Sicherheit bei eCommerce. Wer heutzutage eine Online-Bestellung aufgibt, kann nacher immer noch behaupten, dass er es nie bestellt hat, weil der Haendler keine rechtlich relevante Unterschrift hat.

Ja und? Der Besteller hat eh nach Fernabsatzrichtlinie ein R�ckgaberecht. F�r den H�ndler ist es vollkommen gleichg�ltig, mit welcher Begr�ndung die Bestellung zur�ckgeschickt wird.


Die Behauptung, da� beim eCommerce eine rechtliche Unsicherheit bestehe, die man durch digitale Signaturen nach SigG ausr�umen k�nne, ist Marketing und nicht Juristerei.

Wie lange sind SigG-Zertifikate noch gleich normalerweise g�ltig? Ein Jahr? Und wie lange h�lt der Signaturstandard du jour? Wie lange h�lt der technische Sicherheitsstandard du jour?

Das ist beruecksichtigt in den Richtlinien fuer die Digitale Signatur. Jedes Trustcenter, welches die DigiCart oder aehnliches zertifizierte, muss die Daten 35 Jahre (!) sicher aufheben. Geht die Firma pleite, muss die RegTP die Datenhaltung uebernehmen.

Falsche Baustelle.


Ich sprach von technischen Sicherheitsrichtlinien und Techniken. Signaturchips in Personalausweise einzubauen w�rde bedeuten, da� diese Signaturchips f�nf oder zehn Jahre halten m�ssen. Es w�rde auch bedeuten, da� die Algorithmen f�r diese Zeit halten m�ssen.

Sobald man aber eine Karte (ein Chip) hat, ist es kein Problem, sich neue Karten mit Hilfe der zertifizierung durch die alte zu holen.

Also j�hrlich einen neuen Personalausweis?


--
Thomas Roessler                        http://log.does-not-exist.org/

Antwort per Email an