> > Sie koennen auch die Entwicklung von Samba verbieten.
> 
> Ist das Recht, eine Verguetung zu bekommen, gleich dem Recht, Konkurrenz
> zu verbieten?

Ja, denn die Samba-Entwickler koennen weder die Beitrittsgebuehr noch die 
Gebuehr pro veraeusserter Lizenz bezahlen.  Und ein solches 
Berechnungsschema gilt als "fair und angemessen" (RAND).



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