On Wed, Jun 02, 2004 at 11:18:26PM +0200, Florian Weimer wrote:

> Das Beantragen einer Ausnahme ist das �quivalent zur Fernleihe.

Nein, Fernleihen muss ich nicht beantragen. Ich diriger meinen
Browser nach http://www.subito-doc.de, zum OPAC meines
Bibliotheksverbunds oder trage notfalls auch noch den Bestellschein
in die UB, fertig. Ich muss aber (zun�chst) gegen�ber niemandem
begr�nden, warum ich dieses oder jenes bestelle.
Gut, wenn nun auff�llt, dass ich Unsummen in Fernleihen
investiere und dabei wenig sinnvolles am Ende rauskommt, wird
mein Mittelverwalter vielleicht mal nachfragen. Dem traue ich
aber zu, dass er meine Arbeit besser beurteilen kann, als das
RZ, die Bibliothek oder die Unileitung. Au�erdem f�hrt das nicht 
dazu, dass alle anderen Fernleihekunden auch einer generellen 
Kontrolle unterzogen werden. Mag sein, dass dieser Einwand 
"akademisch" erscheint, ich halte ihn dennoch f�r wichtig.
Nun die Kurve zur�ck: F�r die Nutzung des WLANs und der �ffentlichen
Datendosen hier an der Uni habe ich ein monatliches Freivolumen.
Es scheint da keine wirklich bin�re Grenze zu geben (ab Volumen
N ist dicht), bei deutlicher �berschreitung des Volumens wird man
aber zum Gespr�ch gebeten (damit man auch erscheint, wohl erstmal 
der Account abgedreht). Das setzt nat�rlich eine �berwachung
des �bertragungsvolumens vorraus. damit habe ich aber weniger
Probleme (solange es bei einer reinen Messung des Volumens
bleibt) als mit Filterung ganzer Dienste.

> Gerade weil es Fernleihe gibt, es die Ausstattung der Bibliothek
> haupts�chlich eine Bequemlichkeitssache.

Fernleihen sind eigentlich nicht unbequem. Gerade wenn es
um Zeitschriftenartikel geht, bekomme ich die nach Bestellung
per Web binnen Stunden auf den Schreibtisch, ich brauch
nichtmal in die Bibliothek latschen. Es soll gar F�lle geben,
in denen Leute Artikel lieber bei Subito bestellen, obwohl sie
in einer Bibliothek an der Uni verf�gbar w�ren...

> * Till Kinstler:
>
> > Interessante Sache in diesem Zusammenhang: Rein als 
> > "Netzpublikation" erscheinende Ver�ffentlichungen
> > bekommt man oftmals nicht als Fernleihe, "pay per
> > article" scheint aber gar nicht im Interesse der Verlage
> > zu sein (die verkaufen lieber Pauschallizenzen f�r ganze
> > Hochschulen oder Verb�nde) und selbt wenn es angeboten
> > wird, w�re Fernleihe mitunter billiger...
> 
> Die Deutsche Bibliothek arbeitet doch an diesem Problem, oder irre ich
> mich? Auch an einer �bertragung des Pflichtexemplarkonzepts auf die
> elektronische Publikation.

Es gibt eine "Rahmenvereinbarung zur freiwilligen Ablieferung
von Netzpublikationen zum Zwecke der Verzeichnung und Archivierung" 
zwischen der Deutschen Bibliothek und dem B�rsenverein des Deutschen
Buchhandels, die wohl von einigen Wissenschaftsverlagen genutzt
wird, �ber die Ablieferung elektronischer Publikationen. Die 
Bedingungen zur Nutzung dieser "freiwilligen Pflichtexemplare" sind 
noch nicht recht in der Gegenwart angekommen: Berechtigte Benutzer 
d�rfen den Kram in den �rtlichkeiten der Deutschen Bibliothek betrachten
und gegen Geb�hr an zentraler Stelle Ausdrucke zu privaten Zwecken
bekommen. Fernleihe ist komfortabler...
Alles, was in dem Bereich l�uft, passiert auf Grundlage individueller
Vereinbarungen mit den Rechteinhabern. Eine gesetzliche Grundlage
scheint es nicht zu geben und scheint auch derzeit nicht in Sicht...
Andererseits auch ein Beispiel, dass Digitalisierung derzeit
praktisch zwangsl�ufig auf individualisierte Nutzungslizenzen 
hinausl�uft. Es kann doch nicht sein, dass Bibliotheken ihre 
Existenzberechtigung nur haben/hatten, weil ihre Nutzung relativ 
"unbequem" ist/war und sie deswegen das Gesch�ft der Rechteinhaber 
nicht allzusehr "unterwandert" haben...

Gru�,
Till

-- 
Till Kinstler                           [EMAIL PROTECTED]
http://www.phil.uni-sb.de/~till/        [EMAIL PROTECTED]
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