On Wed, Jun 02, 2004 at 11:18:26PM +0200, Florian Weimer wrote: > Das Beantragen einer Ausnahme ist das �quivalent zur Fernleihe.
Nein, Fernleihen muss ich nicht beantragen. Ich diriger meinen Browser nach http://www.subito-doc.de, zum OPAC meines Bibliotheksverbunds oder trage notfalls auch noch den Bestellschein in die UB, fertig. Ich muss aber (zun�chst) gegen�ber niemandem begr�nden, warum ich dieses oder jenes bestelle. Gut, wenn nun auff�llt, dass ich Unsummen in Fernleihen investiere und dabei wenig sinnvolles am Ende rauskommt, wird mein Mittelverwalter vielleicht mal nachfragen. Dem traue ich aber zu, dass er meine Arbeit besser beurteilen kann, als das RZ, die Bibliothek oder die Unileitung. Au�erdem f�hrt das nicht dazu, dass alle anderen Fernleihekunden auch einer generellen Kontrolle unterzogen werden. Mag sein, dass dieser Einwand "akademisch" erscheint, ich halte ihn dennoch f�r wichtig. Nun die Kurve zur�ck: F�r die Nutzung des WLANs und der �ffentlichen Datendosen hier an der Uni habe ich ein monatliches Freivolumen. Es scheint da keine wirklich bin�re Grenze zu geben (ab Volumen N ist dicht), bei deutlicher �berschreitung des Volumens wird man aber zum Gespr�ch gebeten (damit man auch erscheint, wohl erstmal der Account abgedreht). Das setzt nat�rlich eine �berwachung des �bertragungsvolumens vorraus. damit habe ich aber weniger Probleme (solange es bei einer reinen Messung des Volumens bleibt) als mit Filterung ganzer Dienste. > Gerade weil es Fernleihe gibt, es die Ausstattung der Bibliothek > haupts�chlich eine Bequemlichkeitssache. Fernleihen sind eigentlich nicht unbequem. Gerade wenn es um Zeitschriftenartikel geht, bekomme ich die nach Bestellung per Web binnen Stunden auf den Schreibtisch, ich brauch nichtmal in die Bibliothek latschen. Es soll gar F�lle geben, in denen Leute Artikel lieber bei Subito bestellen, obwohl sie in einer Bibliothek an der Uni verf�gbar w�ren... > * Till Kinstler: > > > Interessante Sache in diesem Zusammenhang: Rein als > > "Netzpublikation" erscheinende Ver�ffentlichungen > > bekommt man oftmals nicht als Fernleihe, "pay per > > article" scheint aber gar nicht im Interesse der Verlage > > zu sein (die verkaufen lieber Pauschallizenzen f�r ganze > > Hochschulen oder Verb�nde) und selbt wenn es angeboten > > wird, w�re Fernleihe mitunter billiger... > > Die Deutsche Bibliothek arbeitet doch an diesem Problem, oder irre ich > mich? Auch an einer �bertragung des Pflichtexemplarkonzepts auf die > elektronische Publikation. Es gibt eine "Rahmenvereinbarung zur freiwilligen Ablieferung von Netzpublikationen zum Zwecke der Verzeichnung und Archivierung" zwischen der Deutschen Bibliothek und dem B�rsenverein des Deutschen Buchhandels, die wohl von einigen Wissenschaftsverlagen genutzt wird, �ber die Ablieferung elektronischer Publikationen. Die Bedingungen zur Nutzung dieser "freiwilligen Pflichtexemplare" sind noch nicht recht in der Gegenwart angekommen: Berechtigte Benutzer d�rfen den Kram in den �rtlichkeiten der Deutschen Bibliothek betrachten und gegen Geb�hr an zentraler Stelle Ausdrucke zu privaten Zwecken bekommen. Fernleihe ist komfortabler... Alles, was in dem Bereich l�uft, passiert auf Grundlage individueller Vereinbarungen mit den Rechteinhabern. Eine gesetzliche Grundlage scheint es nicht zu geben und scheint auch derzeit nicht in Sicht... Andererseits auch ein Beispiel, dass Digitalisierung derzeit praktisch zwangsl�ufig auf individualisierte Nutzungslizenzen hinausl�uft. Es kann doch nicht sein, dass Bibliotheken ihre Existenzberechtigung nur haben/hatten, weil ihre Nutzung relativ "unbequem" ist/war und sie deswegen das Gesch�ft der Rechteinhaber nicht allzusehr "unterwandert" haben... Gru�, Till -- Till Kinstler [EMAIL PROTECTED] http://www.phil.uni-sb.de/~till/ [EMAIL PROTECTED] mobile: +49 179 54 41 451 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
