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Date sent:              Wed, 30 Jun 2004 15:21:57 +0200
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Subject:                [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist 
rechtswidrig!

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Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" soll
Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegen�ber Internetprovidern
einger�umt werden, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von
Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen k�nnen, um
Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine entsprechende Ank�ndigung
machte der zust�ndige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums
vor kurzem in Berlin.

Das Unabh�ngige Landeszentrum f�r Datenschutz Schleswig-Holstein weist
darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie f�r die Inanspruchnahme
eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Der Provider hat
nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten �ber den
Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar
nach deren Beendigung gel�scht werden. Zudem sollen die
Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von
Diensten anonym oder unter Pseudonym erm�glichen. Mit anderen Worten
eine pr�ventive Speicherung von Nutzungsdaten ist nach der geltenden
Rechtslage unzul�ssig. Entsprechende Auskunftsanspr�che m�ssen nach
der geltenden Rechtslage ins Leere laufen. Es verwundert, dass aus dem
Bundesjustizministerium Pl�ne zur erweiterten Nutzung dieser
rechtswidrig gespeicherten Daten bekanntwerden, anstatt �berlegungen
anzustellen, wie der gesetzliche L�schungsanspruch der Internetnutzer
in der Praxis durchgesetzt werden kann.

F�r die bestehenden, an den Prinzipien der Datensparsamkeit und 
Datenvermeidung ausgerichteten Regelungen hat sich der Gesetzgeber
1997 unter einer CDU/FDP-Regierung und wiederholt im Jahr 2001 unter
einer SPD/B�ndnis90/Die GR�NEN-Regierung entschieden, um Akzeptanz und
Vertrauen der Nutzer f�r die Entwicklung der Informationsgesellschaft
zu gewinnen. Zuletzt wurde die bestehende grundrechtskonforme
Gesetzesregelung im Mai 2004 mit gro�er Mehrheit im Bundestag
best�tigt.

Wer etwas anderes will, r�hrt an den Grundfesten einer offenen und
damit demokratischen Informations- und Kommunikationskultur. Eine
fl�chendeckende Verpflichtung zur Speicherung von Nutzungsdaten, sei
es aus Gr�nden der Inneren Sicherheit oder sei es zur Verfolgung von
Zivilrechtsanspr�chen, w�re die Basis einer umfassenden
�berwachungsinfrastruktur des Nutzungsverhaltens im Internet, mit
tiefgreifenden negativen Folgen f�r die Entwicklung der
Informationsgesellschaft.

Weiterf�hrender Artikel bei heise.de:

Justizministerium will Online-Kopierern weitere Steine in den Weg
legen http://www.heise.de/newsticker/meldung/48723



Informationen �ber die Arbeit des ULD:
Unabh�ngiges Landeszentrum f�r
Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstra�e 98 / 24103 Kiel
Telefon: 0431/988-1200
Telefax: 0431/988-1223
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